Geräuscharmer Betrieb der Lüftungsanlage
Planungshinweise und Grenzwerte
Wohnungslüftungsanlagen werden dann als störend empfunden, wenn
sie vom Nutzer akustisch wahrgenommen werden können. Das führt zu
einer unangenehmen Beurteilung der Technik und verstellt den Blick
auf die angenehmen Seiten wie die automatische Zufuhr von frischer
Außenluft.
Auf eine sorgfältige Planung und Ausführung der Anlagentechnik ist
also besonders Wert zu legen.
Als Grenzwerte sollten in Ablufträumen wie Küchen, Bädern etc.
30 dB(A) nicht überschritten werden. In Wohnräumen wie Wohn-,
Kinder- und Schlafzimmer sollte ein Grenzwert von 20 dB(A)
eingehalten werden.
Ist die Küche in den eigentlichen Wohnbereich integriert, gilt auch
für diesen Abluftraum ein Grenzwert von 20 dB(A).
Diese erhöhten Werte sind problemlos einzuhalten, wenn die
Anlage gut geplant wird. Im Zweifelsfall sollte lieber ein Schalldämpfer mehr installiert werden.
Auch ist die Schallübertragung von einem Raum in den anderen zu
vermeiden (Telefonie-Effekt).
Werden diese Anforderungen eingehalten, ist die Lüftungsanlage
nicht akustisch wahrnehmbar.
Fachwissen zum Thema
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