Geräuscharmer Betrieb der Lüftungsanlage

Planungshinweise und Grenzwerte

Wohnungslüftungsanlagen werden dann als störend empfunden, wenn sie vom Nutzer akustisch wahrgenommen werden können. Das führt zu einer unangenehmen Beurteilung der Technik und verstellt den Blick auf die angenehmen Seiten wie die automatische Zufuhr von frischer Außenluft.
Auf eine sorgfältige Planung und Ausführung der Anlagentechnik ist also besonders Wert zu legen.

Als Grenzwerte sollten in Ablufträumen wie Küchen, Bädern etc. 30 dB(A) nicht überschritten werden. In Wohnräumen wie Wohn-, Kinder- und Schlafzimmer sollte ein Grenzwert von 20 dB(A) eingehalten werden.
Ist die Küche in den eigentlichen Wohnbereich integriert, gilt auch für diesen Abluftraum ein Grenzwert von 20 dB(A).

Diese erhöhten Werte sind problemlos einzuhalten, wenn die Anlage gut geplant wird. Im Zweifelsfall sollte lieber ein Schalldämpfer mehr installiert werden.
Auch ist die Schallübertragung von einem Raum in den anderen zu vermeiden (Telefonie-Effekt).
Werden diese Anforderungen eingehalten, ist die Lüftungsanlage nicht akustisch wahrnehmbar.

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