Einzelfeuerstätten und Wohnungslüftung
Randbedingungen und Vorgaben
Wohnraum-Einzelfeuerstätten wie Holzkamine oder Pelletsöfen benötigen Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. In unsanierten Altbauten kann die Luft problemlos über undichte Fugen nachströmen, nicht so in Neubauten und sanierten Altbauten, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an eine luftdichte Gebäudehülle erfüllen.
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Um ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten, kommen mechanische Wohnungslüftungen (kontrollierte Wohnungslüftung KWL) zum Einsatz. Damit der Abluftventilator der Lüftungsanlage (KWL oder Küchenablufthaube) dem Ofen nicht die Luft stiehlt oder sogar giftiges Kohlenmonoxid in die Wohnräume saugt, gelten für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen strenge Auflagen. Diese werden in der DIN 1946-6: Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung und den Feuerungsverordnungen (FeuVO) der Länder beschrieben.
Die Norm unterscheidet dabei den wechselweisen und gemeinsamen Betrieb. Zudem werden raumluftabhängige und raumluftunabhängige Heizgeräte unterschieden. Raumluftunabhängige Scheitholz- und Pelletsöfen holen sich ihre Verbrennungsluft – wie der Name schon sagt – unabhängig von der Luft im Aufstellraum über einen speziellen Zuluftkanal von der Außenluft. Dadurch wird eine Wechselwirkung mit Lüftungsgeräten umgangen. Eine separate Luftzufuhr (LAS = Luft-Abgas-System) macht eine Feuerung nicht automatisch raumluftunabhängig. Die Öfen müssen auf Luftdichtheit geprüft sein und eine Bauartzulassung mit einer Zulassungsnummer vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) besitzen.
Wechselweiser Betrieb von raumluftabhängigen Öfen
Für den sicheren Betrieb ist eine Sicherheitseinrichtung gefordert,
die dafür sorgt, dass die Lüftungsanlage nicht läuft, wenn der Ofen
an ist.
Gemeinsamer Betrieb von raumluftabhängigen Öfen
Hier muss ebenfalls eine Sicherheitseinrichtung eingebaut sein.
Diese schaltet die Lüftungsanlage bzw. eine „schnell abschaltbare
Feuerstätte“ über motorische Klappen ab, wenn im Aufstellraum der
Heizgeräte gefährlicher Unterdruck entsteht. Die
Sicherheitseinrichtung für den gemeinsamen Betrieb, z.B. ein
Differenzdruckwächter, benötigt einen allgemeinen
Verwendbarkeitsnachweis wie eine allgemeine bauaufsichtliche
Zulassung.
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