Einzelfeuerstätten und Wohnungslüftung

Randbedingungen und Vorgaben

Wohnraum-Einzelfeuerstätten wie Holzkamine oder Pelletsöfen benötigen Verbrennungsluft aus dem Aufstellraum. In unsanierten Altbauten kann die Luft problemlos über undichte Fugen nachströmen, nicht so in Neubauten und sanierten Altbauten, die die Anforderungen der Energieeinsparverordnung (EnEV) an eine luftdichte Gebäudehülle erfüllen.

Raumluftunabhängige Pelletsöfen mit DIBt-Zulassung können problemlos zusammen mit kontrollierten Wohnungslüftungen heizen
Ein Differenzdruck-Wächter überwacht den sicheren Parallelbetrieb von raumluftabhängiger Feuerstätte und Lüftungsanlage
Abluft-Sicherheitsschalter mit DiBt-Zertifikat

Um ein angenehmes Raumklima zu gewährleisten, kommen mechanische Wohnungslüftungen (kontrollierte Wohnungslüftung KWL) zum Einsatz. Damit der Abluftventilator der Lüftungsanlage (KWL oder Küchenablufthaube) dem Ofen nicht die Luft stiehlt oder sogar giftiges Kohlenmonoxid in die Wohnräume saugt, gelten für den gemeinsamen Betrieb von Feuerstätten und Lüftungsanlagen strenge Auflagen. Diese werden in der DIN 1946-6: Raumlufttechnik - Teil 6: Lüftung von Wohnungen - Allgemeine Anforderungen, Anforderungen zur Bemessung, Ausführung und Kennzeichnung, Übergabe/Übernahme (Abnahme) und Instandhaltung und den Feuerungsverordnungen (FeuVO) der Länder beschrieben.

Die Norm unterscheidet dabei den wechselweisen und gemeinsamen Betrieb. Zudem werden raumluftabhängige und raumluftunabhängige Heizgeräte unterschieden. Raumluftunabhängige Scheitholz- und Pelletsöfen holen sich ihre Verbrennungsluft – wie der Name schon sagt – unabhängig von der Luft im Aufstellraum über einen speziellen Zuluftkanal von der Außenluft. Dadurch wird eine Wechselwirkung mit Lüftungsgeräten umgangen. Eine separate Luftzufuhr (LAS = Luft-Abgas-System) macht eine Feuerung nicht automatisch raumluftunabhängig. Die Öfen müssen auf Luftdichtheit geprüft sein und eine Bauartzulassung mit einer Zulassungsnummer vom DIBt (Deutsches Institut für Bautechnik) besitzen.

Wechselweiser Betrieb von raumluftabhängigen Öfen
Für den sicheren Betrieb ist eine Sicherheitseinrichtung gefordert, die dafür sorgt, dass die Lüftungsanlage nicht läuft, wenn der Ofen an ist.

Gemeinsamer Betrieb von raumluftabhängigen Öfen
Hier muss ebenfalls eine Sicherheitseinrichtung eingebaut sein. Diese schaltet die Lüftungsanlage bzw. eine „schnell abschaltbare Feuerstätte“ über motorische Klappen ab, wenn im Aufstellraum der Heizgeräte gefährlicher Unterdruck entsteht. Die Sicherheitseinrichtung für den gemeinsamen Betrieb, z.B. ein Differenzdruckwächter, benötigt einen allgemeinen Verwendbarkeitsnachweis wie eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.

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