Wechselschaltung
Soll ein Verbraucher, z.B. die Korridorbeleuchtung von zwei Stellen aus beliebig ein- oder ausgeschaltet werden, wird die Wechselschaltung verwandt. Ein Wechselschalter ermöglicht ein Umschalten zwischen zwei Stromwegen. Für den Aufbau einer Wechselschaltung werden zwei Wechselschalter benötigt. Grundsätzlich gilt hier, dass der Neutralleiter N nicht unterbrochen werden darf und deshalb an den Verbraucher direkt angeschlossen werden muss.
Die beiden Wechselschalter, die durch sogenannte
Korrespondenzleiter miteinander verbunden sind, werden zwischen
Außenleiter L und den Verbraucher geschaltet. Es
gibt auch Ausführungen mit nur einem Korrespondenzleiter
(Sparwechselschaltung).
Nicht zulässig ist jedoch die als sogenannte „Hamburger Schaltung“
bezeichnete Sparschaltung, weil hier bei ausgeschalteter Lampe der
Neutralleiter unterbrochen sein kann, während die Spannung des
Außenleiters noch an der Lampe anliegt (Unfallgefahr).
Anwendung
Wenn die Bedienung von zwei Schaltstellen aus erforderlich ist wie
z.B. im Korridor.
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