Abstände von Sanitärobjekten
Bewegungsfreiheit!
Für das Wohlbefinden im Bad ist eine ausreichende Bewegungsfreiheit maßgeblich. Deshalb sind neben den Vorgaben für Bewegungsflächen gewisse Mindestabstände der Objekte zueinander zu berücksichtigen. 1,20 m breite Doppelwaschbecken etwa bieten zu wenig Armfreiheit, wenn sich zwei Personen gleichzeitig waschen. Hier können seitliche Ablagen und Handtuchhalter in der Mitte der Waschbecken vorgesehen werden, um die Achsen weiter voneinander zu entfernen. Bei Waschtischen mit Unterbau ist darauf zu achten, dass sich die Front nicht bis zum Boden durchzieht, da hierdurch das Herantreten an den Waschtisch erschwert wird. Vor Waschtischen ist eine Bewegungsfläche von 100 - 145 cm einzuhalten.
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Neben Einbauwannen sollte ein Mindestmaß von 55 cm eingehalten werden, der optimale Bewegungsspielraum liegt hier bei 105 cm. Das Achsmaß der Wanne sollte zudem mindestens 45 cm von der Wand entfernt sein, da sonst keine ergonomischen Waschbewegungen erfolgen können. Duschwannen haben üblicherweise eine Grundfläche von 80 x 80 cm. Die Breite kann auch auf 75 cm verringert werden, wenn sie eine größere Tiefe von 90 cm aufweist. Vor Duschwannen ist eine Bewegungsfläche von 130 - 175 cm einzuhalten, vor Badewannen 120 - 150 cm.
Für eine ausreichende Bewegungsfreiheit bei Toiletten sollte ein Mindestabstand von 20 cm seitlich vom Toilettenrand bis zur nächsten Wand oder zum benachbarten Sanitärobjekt eingehalten werden. Als Bewegungsfläche vor Toiletten sind 120 - 135 cm vorzusehen.
Alle Maßangaben beziehen sich auf die Abstände zur entsprechenden Installationswand.
Bildnachweis: Kramer Biwer Mau Architekten, Hamburg
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