In der DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude sind Planungsgrundlagen für die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden festgelegt.
Bild: Erlau, Aalen
Dieses Regelwerk legt die Planungsgrundlagen und Anforderungen für die Barrierefreiheit von öffentlichen Gebäuden fest.
Anforderungen an barrierefreie Bäder
Unter dem Waschtisch muss ein ausreichender Beinraum vorhanden sein.
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Sanitärräume werden leider häufig zu klein bemessen. Dies schränkt die Nutzbarkeit ein, die maßgeblich von der Größe und von der...
Barrierefreie Bäder
Barrierefreie Bäder unterliegen genauen Vorgaben.
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Bäder für Mobilitätseingeschränkte, insbesondere für Rollstuhlnutzer*innen, sind mit einem niveaugleichen Duschplatz auszustatten.
Barrierefreie Sanitärausstattung
WC und Dusche sind mit Haltegriffen auszustatten. Griffe mit Oberflächenprofil, beispielsweise Fingergrip oder Greifprofil sind besonders sicher.
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Für barrierefreie Bäder, Duschen und Toilettenanlagen sind neben der Raumkubatur auch die nutzungsbezogenen Ausstattungen, einschließlich der Hilfsmittel zu beachten.
Barrierefreie Sanitärräume nach DIN 18040-2
Mithilfe der DIN 18040-2 lassen sich Wohnungen so planen, dass sie als barrierefrei gelten
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Für Wohnungen, die gemäß Behindertengleichstellungsgesetz: „für behinderte Menschen in der allgemein üblichen Weise, ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe zugänglich und nutzbar sind.“
Barrierefreie WCs
Die notwendige Bewegungsfläche vor dem WC in barrierefreien Wohnungen beträgt 120 x 120 cm, für Rollstuhlfahrer*innen sind allerdings 150 x 150 cm notwendig.
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Insgesamt gelten höhere Abstands- und Bewegungsflächen für Sehbehinderte, Rollstuhlfahrer und Menschen mit motorischen...
Barrierefreies Bad
Ein barrierefreies Bad der Marke Erlau vereint Praxistauglichkeit mit Komfort und Eleganz.