Störwirkung von Lärm
Richtwerte
Die Störwirkung von Lärm ist starken Schwankungen unterworfen und auch individuell unterschiedlich. Damit sind die in Regelwerken angegebenen Grenzen für zulässige Belästigungspegel nur grobe Verallgemeinerungen. Meist wurden sie aus der Häufigkeit von Beschwerden und Einsprüchen gegen typische Geräuscheinwirkungen abgeleitet.
Gallerie
Eine grobe Zuordnung von Richtwerten äquivalenter Dauerschallpegel, oberhalb derer mit bestimmten Lärmwirkungen zu rechnen ist, kann man wie folgt vornehmen:
- Schlafstörungen: > 30 bis 40 dB(A)
- Kommunikationsstörungen: > 40 bis 85 dB(A)
- Konzentrationsstörungen: > 45 bis 85 dB(A)
- Bevölkerungsreaktionen: (20 %) > 45 dB(A)
- Vegetative Wirkungen: > 60 bis 85 dB(A)
- Bevölkerungsreaktionen: (30 bis 70 %) > 65 dB(A)
- Hörschäden: > 85 dB(A)