Störwirkung von Lärm

Richtwerte

Die Störwirkung von Lärm ist starken Schwankungen unterworfen und auch individuell unterschiedlich. Damit sind die in Regelwerken angegebenen Grenzen für zulässige Belästigungspegel nur grobe Verallgemeinerungen. Meist wurden sie aus der Häufigkeit von Beschwerden und Einsprüchen gegen typische Geräuscheinwirkungen abgeleitet.

Eine grobe Zuordnung von Richtwerten äquivalenter Dauerschallpegel, oberhalb derer mit bestimmten Lärmwirkungen zu rechnen ist, kann man wie folgt vornehmen:

  • Schlafstörungen: > 30 bis 40 dB(A)
  • Kommunikationsstörungen: > 40 bis 85 dB(A)
  • Konzentrationsstörungen: > 45 bis 85 dB(A)
  • Bevölkerungsreaktionen: (20 %) > 45 dB(A)
  • Vegetative Wirkungen: > 60 bis 85 dB(A)
  • Bevölkerungsreaktionen: (30 bis 70 %) > 65 dB(A)
  • Hörschäden: > 85 dB(A)

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Kurven gleicher Lautstärke – Zusammenhang zwischen Lautstärkepegel und Schalldruckpegel in Abhängigkeit von der Frequenz für Sinustöne im freien Schallfeld

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