Allgemeine Regeln für die Tageslichtnutzung

Maßnahmen zur Verbesserung der Tageslichtverhältnisse im Innenraum

Bei einer sinnvollen Tageslichtnutzung in Gebäuden geht es im Wesentlichen um eine anpassungsfähige Dosierung des Lichteinfalls. Je nach den vorgegebenen Nutzungsbedingungen des Gebäudes ist eine Variabilität der Lichtmenge in jedem Fall von Vorteil. In Bürogebäuden bedeutet dies, optimale Sehbedingungen durch entsprechende, individuell bedienbare Blendschutzmaßnahmen herzustellen, die insbesondere an Computerarbeitsplätzen erforderlich sind. Lichtreflexe am Bildschirm und hohe Leuchtdichtekontraste im Blickfeld können gerade hier für erschwerte Arbeitsbedingungen sorgen.

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An Arbeitsplätzen mit üblichen Sehaufgaben ist eine Tageslichtdisposition anzustreben, die einen besonders geringen Kunstlichteinsatz erfordert. Hierfür sind Büroarbeitsplätze grundsätzlich in Fensternähe, mit einem Abstand zur Tageslichtquelle von maximal 5 Metern anzuordnen oder es ist eine Lichtlenkjalousie vorzusehen, die das Tageslicht in Raumtiefe transportiert. Als Fassadenöffnung hat sich ein breites Fensterband als optimal erwiesen; bodentiefe Fenster hingegen tragen wenig zur Verbesserung der Tageslichtnutzung bei, da das Tageslicht im Bodenbereich nicht auf die Arbeitsfläche gelangt und ohnehin meist durch Möbel verstellt ist. Damit die aufgeführten Maßnahmen auch zur Stromersparnis beitragen, sind sie durch eine tageslicht- oder präsenzabhängige Steuerung der Kunstlichtbeleuchtung zu unterstützen.

Für alle Gebäudenutzungen ist an den Süd-, West- und Ostfassaden ein flexibler Sonnenschutz vorzusehen, der den Tageslichteinfall im Raum nur minimal verringert, aber dennoch eine sommerliche Überhitzung des Raumes verhindert und einen Sichtkontakt nach außen gewährleistet. Dabei ist zu beachten, dass ein üblicherweise horizontal angeordneter Sonnenschutz auf der Südseite eines Gebäudes wegen der generell steil einfallenden Strahlung einfacher herzustellen ist, als auf der Ost- oder Westseite, auf der die Sonne wesentlich flacher einfällt. Hier ist ein vertikaler Sonnenschutz in Form von drehbaren, senkrechten Lamellen sinnvoller. Durch eine gezielte Abstimmung aller genannten Sonnen- und Blendschutzmaßnahmen aufeinander kann eine deutliche Verbesserung gegenüber unüberlegt konzipierten Räumen erreicht werden.

Die Oberkante eines Fensters sollte bei allen Gebäudenutzungen möglichst hoch liegen. Durch den Einbau eines Rollladenkastens beispielsweise, der innerhalb dieser Fassadenöffnung liegt, würde sich der Lichteinfall um etwa 20 Prozent reduzieren. Mit besonders schmalen Fensterprofilen wiederum lässt sich eine Verbesserung des Tageslichteinfalls bis zu 15 Prozent erzielen. Allerdings sollten die Profile aus energetischen Gründen dennoch in der Lage sein, eine Wärmeschutzverglasung aufzunehmen, um einen niedrigen Energieverbrauch des Gebäudes zu gewährleisten. Auch eine wenig aufwändige Maßnahme, wie z.B. eine weiß gestrichene Fensterbank, kann mit ihrer Reflexionsfähigkeit für eine höhere Lichtmenge in Raumtiefe sorgen. Kombiniert mit hellen Wand- und Bodenfarben trägt beides zu einer verbesserten Raumausleuchtung bei.

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