Lichtwirkung
Anforderungen und visuelle Wahrnehmung
Licht ist lebenswichtig für den Menschen. Es erfüllt einerseits technische Anforderungen, um z.B. eine bestimmte Sehaufgabe auszuführen oder um eine Allgemeinbeleuchtung zu gewährleisten. Andererseits kann Licht auch die Aufgabe haben, den Raumeindruck, die Stimmung, Aktivitäten etc. im Raum zu stimulieren. So lässt zum Beispiel die Art der Beleuchtung Gesichter von Menschen dramatisch erscheinen oder verstärkt die Wirkung von Farben und Oberflächen. Diese beiden Bereiche gelten für den Einsatz von Licht im Allgemeinen und naturgemäß auch für die Planung von Kunstlicht.
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Visuelle Eindrücke werden vor dem Hintergrund der individuellen Erfahrung gelesen. Diese Vorerfahrungen bilden die Grundlage auf der sich aktuelle Wahrnehmungen, Einstellungen und Erwartungen entwickeln. So ist z.B. der Orientierungsbedarf in nicht vertrauten Umgebungen völlig verschieden – Kunstlicht kann als Leitsystem in einem Kongresszentrum mit ständig wechselnden Besuchern eine vorrangige Bedeutung haben. Dagegen spielt Kunstlicht als Leitsystem in vertrauter Umgebung kaum eine Rolle. Individuelle Einschätzungen kommen in Beschreibungen wie hell, blendend, gemütlich oder auch privat zum Ausdruck.
Kunstlicht beeinflusst oft in entscheidender Weise die Wahrnehmung und die Nutzung eines Raumes. Es sind viele Faktoren bei der Planung zu bedenken, um die beabsichtigten Effekte auch tatsächlich zu erzielen und dabei eine integrierte Beleuchtungslösung zu realisieren.
Lichttechnisch wird Kunst- und Tageslicht als elektromagnetische Welle verstanden. Für das menschliche Auge ist die elektromagnetische Strahlung nur im Bereich zwischen 380 Nanometer und 720 Nanometer sichtbar. Jegliche visuelle Wahrnehmung, wie Farbensehen, das Erleben von Oberflächenqualitäten etc. ist nur in diesem spektralen Bereich möglich.