Installation innerhalb der thermischen Gebäudehülle

Anrechnung von Wärmeverlusten zur Deckung des Heizbedarfs

Durch die Installation von heiztechnischen Komponenten innerhalb der thermischen Gebäudehülle wird der größte Teil ihrer Wärmeverluste während der Heizperiode zur Deckung des Heizwärmebedarfs nutzbar. Damit tragen sie nicht zu einer Erhöhung des Energiebedarfs eines Gebäudes bei. Allerdings können - auch bei einer Aufstellung innerhalb der thermischen Gebäudehülle - die Verluste nicht vollständig zur Deckung des Heizwärmebedarfs verwendet werden, da es teilweise zu einer unerwünschten Überhitzung von Räumen kommen kann. Die höhere Raumtemperatur führt dann zu erhöhten Wärmeverlusten über die Gebäudehülle bzw. zu einem erhöhten Luftaustausch.

Die Wärmeverluste von heiztechnischen Komponenten innerhalb der thermischen Gebäudehülle können im Sommer allerdings nicht als Gewinne verrechnet werden. Dies betrifft insbesondere die Wärmeverluste des Trinkwassersystems. In diesem Zusammenhang sollte auch berücksichtigt werden, dass durch den immer geringeren Heizwärmebedarf von Gebäuden die Länge der Heizperiode verkürzt wird und damit die Verluste der Trinkwasseranlage immer stärker ins Gewicht fallen.

Leitungen innerhalb der thermischen Gebäudehülle sollten - wenn möglich - nicht in der Nähe der Außenwände verlegt werden, da dadurch die Wandtemperatur ansteigt und damit auch die Wärmeverluste zunehmen. Wenn sich dies nicht vermeiden lässt, z.B. bei einer Fußbodenheizung auf der Kellerdecke/Bodenplatte, sollte die Wärmedämmung erhöht werden (wobei dies häufig aufgrund der Platzverhältnisse nur eingeschränkt möglich ist). Bei Wärmeerzeugern, die Wärme durch Verbrennung erzeugen, dürfen nur dann ihre Wärmeverluste energetisch zur Deckung des Heizwärmebedarfs angerechnet werden, wenn sie die Verbrennungsluft - unabhängig von der Raumluft - direkt von außen ansaugen.

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