Heizöl
Anforderungen an die Lagerung
Der flüssige Brennstoff Heizöl wird vor Ort in Vorratsbehältern gelagert, üblicherweise in einem oder mehreren Tanks, deren Größe sich nach den örtlichen Gegebenheiten, der Verfügbarkeit des Brennstoffs und den Kosten für die Öltanks richtet. Bei kleinen Anlagen ist ein Lagervorrat von ein bis zwei Heizperioden üblich, bei größeren wird die Tankgröße für kürzere Zeiten ausgelegt.
Um die Lagerung möglichst sicher zu gestalten, werden an eine Tankanlage besondere Sicherheitsanforderungen gestellt. Diese dienen im Wesentlichen dem Schutz des Grundwassers für den Fall des unbeabsichtigten Auslaufens von Öl. Als brennbare Flüssigkeit der Gefahrenklasse A III unterliegt Heizöl der Verordnung über brennbare Flüssigkeiten (VbF), der Verordnung über Anlagen zum Lagern von Wasser gefährdenden Stoffen (VAwS) sowie dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Heizöllagerräume, die ausschließlich der Lagerung von Heizöl dienen, sind bei einer Lagerung von mehr als 5.000 l Heizöl erforderlich. Insgesamt dürfen maximal 100.000 l Heizöl je Gebäude oder Brandabschnitt gelagert werden.
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