Feste Brennstoffe
Anforderungen an die Lagerung
Die erforderliche Größe von Brennstofflagern für feste Brennstoffe hängt von der Brennstoffart und Körnung, von der notwendigen Lagermenge und von der Art der Fördereinrichtunge ab. Grobkörnige feste Brennstoffe können auch im Freien oder in Bunkern gelagert werden.
Bei Wärmeerzeugern mit einer Nennleistung von mehr als 150 kW ist es zweckmäßig, einen gesonderten Brennstofflagerraum einzurichten. Wird bei Wärmeerzeugern bis 150 kW Gesamtleistung der feste Brennstoff im Heizraum gelagert, muss sichergestellt sein, dass die Gesamtanlage durch möglicherweise entstehende Staubentwicklung nicht beeinträchigt wird. Hier ist deshalb eine Abgrenzung, z.B. durch geeignete Trennwände, notwendig.
Werden mehr als 15.000 kg feste Brennstoffe in einem Gebäude oder Brandabschnitt gelagert, so sind dafür besondere Räume (Brennstofflagerräume) erforderlich. Sie dürfen nicht zu anderen Zwecken genutzt werden.
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