Glossar

Mehr als 4000 Begriffserklärungen

  1. A
  2. B
  3. C
  4. D
  5. E
  6. F
  7. G
  8. H
  9. I
  10. J
  11. K
  12. L
  13. M
  14. N
  15. O
  16. P
  17. Q
  18. R
  19. S
  20. T
  21. U
  22. V
  23. W
  24. X
  25. Y
  26. Z

MSchulbauR

Das Kürzel MSchulbauR steht für Muster-Schulbau-Richtlinie, eine vereinfachte Bezeichnung der Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen. Erstmals im Jahr 1974 veröffentlicht, bezog sich die durch verschiedene Fachausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der einzelnen Bundesländer erarbeitete Richtlinie auf den damals üblichen Typus „Flurschule“. Über die Jahrzehnte wurde sie mehrfach fortgeschrieben.

Im Jahr 2025 hat die Bauministerkonferenz eine Neufassung der MSchulbauR beschlossen. Die Vorschriften der vorhergehenden Richtlinie von 2009 sind nun um solche für Schulen mit Lernbereichen ergänzt. Der Begriff „Lernbereiche“ bezieht sich auch auf Kompartiments, Lerncluster und Lernlandschaften, welche hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes ähnlich zu betrachten sind.

Die Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MSchulbauR) in der Fassung 09.09.2025, erarbeitet von der Fachkommission Bauaufsicht, Projektgruppe Brandschutz, regelt sogenannte Flurschulen ebenso wie solche mit Lernbereichen. Sie konkretisiert die Muster-Bauordnung. Für alle Muster-Vorschriften gilt, dass sie einer Umsetzung durch Landesrecht bedürfen. 

Die Muster-Richtlinie steht auf den Webseiten der Bauministerkonferenz zum kostenlosen Download zur Verfügung, ebenso Erläuterungen dazu: siehe Surftipps.

Galerie

Fachwissen zum Thema

Besondere Grundstücksverhältnisse können eine Abweichung begründen.

Besondere Grundstücksverhältnisse können eine Abweichung begründen.

Grundlagen

Abweichung

In Einzelfällen darf von brandschutzrelevanten Vorschriften abgewichen werden. Auf eine gute Begründung und das Ermessen der Behörde kommt es an.

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

Zu den geregelten Sonderbauten gehören Hochhäuser (im Bild: Ritz Carlton Hotel in Berlin).

Sonderbauten

Anforderungen und Arten von Sonderbauten

Für die meisten Typen von Sonderbauten existieren Muster-Verordnungen, die in den Bundesländern unterschiedlich sein können: Dann spricht man von geregelten Sonderbauten.

Grundlagen

Bauordnungen für Standardbauten

Ausschlaggebend für die Brandschutzanforderungen an bauliche Anlagen wie Gebäude ist an oberster Stelle die Bauordnung des Bundeslandes, in dem sie errichtet werden.

Regelwerke

Grundlegende Richtlinien und Normen

Das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) macht im Einvernehmen mit den obersten Bauaufsichtsbehörden die Technischen Baubestimmungen als Muster-Verwaltungsvorschrift bekannt.

Schutzziele im Brandschutz

Grundlagen

Schutzziele im Brandschutz

Bauliche Maßnahmen können einer Ausbreitung von Bränden vorbeugen. Die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten müssen ermöglicht werden.

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Hochhäuser zählen gemäß MBO zu den Sonderbauten (im Bild: Barcode-Quartier in Oslo).

Sonderbauten

Sonderbauten nach MBO § 2 (4)

Welche Gebäude und Nutzungsarten sind in der Musterbauordnung (MBO) unter Paragraph zwei, Absatz vier als Sonderbauten aufgeführt?

Kontakt Redaktion Baunetz Wissen: wissen@baunetz.de
Baunetz Wissen Brandschutz sponsored by:
Telenot Electronic GmbH, Aalen
www.telenot.com
Zur Glossar Übersicht

157 Einträge