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Musterbauordnung

Die Musterbauordnung (MBO) ist eine Standard- und Mindestbauordnung, die von den Sachverständigen der Arbeitsgemeinschaft für Städtebau, Bau- und Wohnungswesen zuständigen Minister und Senatoren der 16 Bundesländer (ARGEBAU) ausgearbeitet worden ist. Im Gegensatz zu den Landesbauordnungen ist sie kein Gesetz, sondern dient als Orientierungsrahmen für die Bauordnungsgesetzgebung der Länder.

Die Musterbauordnung in der Fassung vom November 2002, einschließlich der letzten Änderung durch Beschluss der Bauministerkonferenz vom September 2012, kann auf der Homepage derselben eingesehen werden (siehe Surftipps).

Fachwissen zum Thema

Je früher die Vorstellungen des Architekten bzw. seines Bauherrn mit den baurechtlichen Anforderungen abgeglichen werden, umso eher können Abweichungen festgestellt, ggf. Alternativen aufgezeigt oder Kompensationen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Kostenfaktors untersucht werden.

Je früher die Vorstellungen des Architekten bzw. seines Bauherrn mit den baurechtlichen Anforderungen abgeglichen werden, umso eher können Abweichungen festgestellt, ggf. Alternativen aufgezeigt oder Kompensationen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Kostenfaktors untersucht werden.

Brandschutz

Brandschutzplanung

Komplexe Gebäude oder solche in höheren Gebäudeklassen sind ohne eine eigenständige Brandschutzplanung heute nicht mehr...

GK 1a: frei stehende Gebäude mit einer Höhe von maximal 7,00 Meter

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Brandschutz

Gebäudeklassen

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