MSchulbauR

Das Kürzel MSchulbauR steht für Muster-Schulbau-Richtlinie, eine vereinfachte Bezeichnung der Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen. Erstmals im Jahr 1974 veröffentlicht, bezog sich die durch verschiedene Fachausschüsse und Arbeitsgemeinschaften der einzelnen Bundesländer erarbeitete Richtlinie auf den damals üblichen Typus „Flurschule“. Über die Jahrzehnte wurde sie mehrfach fortgeschrieben.

Im Jahr 2025 hat die Bauministerkonferenz eine Neufassung der MSchulbauR beschlossen. Die Vorschriften der vorhergehenden Richtlinie von 2009 sind nun um solche für Schulen mit Lernbereichen ergänzt. Der Begriff „Lernbereiche“ bezieht sich auch auf Kompartiments, Lerncluster und Lernlandschaften, welche hinsichtlich des vorbeugenden Brandschutzes ähnlich zu betrachten sind.

Die Muster-Richtlinie über bauaufsichtliche Anforderungen an Schulen (Muster-Schulbau-Richtlinie – MSchulbauR) in der Fassung 09.09.2025, erarbeitet von der Fachkommission Bauaufsicht, Projektgruppe Brandschutz, regelt sogenannte Flurschulen ebenso wie solche mit Lernbereichen. Sie konkretisiert die Muster-Bauordnung. Für alle Muster-Vorschriften gilt, dass sie einer Umsetzung durch Landesrecht bedürfen. 

Die Muster-Richtlinie steht auf den Webseiten der Bauministerkonferenz zum kostenlosen Download zur Verfügung, ebenso Erläuterungen dazu: siehe Surftipps.

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