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Maschinenverordnung

Die neue Maschinenverordnung (EU) 2023/1230  ist am 29. Juni 2023 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht worden. Sie löst die bisherige Maschinenrichtlinie 2006/42/EG ab. In vollem Umfang gilt die Verordnung ab 20. Januar 2027 in allen Mitgliedsstaaten der EU. Einzelne Regelungen treten aber bereits früher in Kraft. Hersteller müssen damit für Ihre Maschinen ab dem Stichtag die Konformitätserklärung, die technischen Unterlagen usw. entsprechend der neuen Verordnung erstellen.

Als Maschinen im Sinne der Maschinenverordnung gelten unter anderem kraftbetätigte Tore, automatische Türsysteme und motorisierte Fenster. Gemäß Artikel 2 gilt die neue Maschinenverordnung für vollständige und unvollständige Maschinen beispielsweise auch für Torantriebe sowie dazugehörige Produkte wie auswechselbare Ausrüstungen, Sicherheitsbauteile, Lastaufnahmemittel, Ketten, Seile und Gurte sowie abnehmbare Gelenkwellen.

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