Sicherheit: Einbruchhemmung

Einbruchhemmende Bauteile werden in Deutschland z.Zt. nach DIN V ENV 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung in sechs Widerstandsklassen unterteilt, wobei alle Bestandteile eines Fensters, wie Schließzylinder, Beschläge, Schlösser und Verglasungen sowie die sie umgebenden Bauteile, wie Wände, gesondert geregelt sind.

Folgende grundlegende Maßnahmen dienen der Bildung einer durchgehend schützenden Hülle des Gebäudes bzw. eines zu schützenden Bereichs:

  • Einbruchhemmende Türen und Fenster, beispielsweise mit der Widerstandsklasse WK2 nach DIN EN 1627 Fenster, Türen, Abschlüsse - Einbruchhemmung - Anforderungen und Klassifizierung oder höherwertig, wenn die Gefährdungslage es erfordert
  • Rollladensicherungen bei einstiegsgefährdeten Türen oder Fenstern
  • besondere Schließzylinder, Zusatzschlösser und Riegel
  • Sicherung von Kellerlichtschächten
  • Verschluss von nicht benutzten Nebeneingängen
  • Einbruchgesicherte Notausgänge
  • Einbau von Türen in ausreichend feste Wände
  • Vergitterung von Lüftungsöffnungen (maximale Gitterweite 10x20 cm)
Die Gleichwertigkeit und Durchgängigkeit des Einbruchsschutzes sollte durch eine fachkundige Person während der Planung, bei der Umsetzung und später im Betrieb regelmäßig begutachtet werden. Bei der Planung von Sicherungsmaßnahmen dürfen die Bestimmungen des Brand- und Personenschutzes, z. B. die Nutzbarkeit von Fluchtwegen, nicht verletzt werden.

In der beigefügten PDF-Datei finden Sie Hinweise zu den Widerstandsklassen nach DIN V ENV 1627 und nach DIN EN 356 Glas im Bauwesen - Sicherheitssonderverglasung - Prüfverfahren und Klasseneinteilung des Widerstandes gegen manuellen Angriff sowie entsprechendes mutmaßliches Täterprofil und Arbeitsweise der Einbrechenden.

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