ift-Richtlinie FE-18/1
Fenstern mit Öffnungsbegrenzung
Die ift-Richtlinie FE-18/1 – Fenster mit Öffnungsbegrenzung - Anforderungsstufen und deren Nachweise – beschäftigt sich mit den unterschiedlichen Einsatzmöglichkeiten von Öffnungsbegrenzern in Fenstersystemen. Sie deckt nur Öffnungsarten mit Rotationsbewegung ab und keine Schiebe-Funktion.
Die Richtlinie gilt für:
- offenbare Fenster nach Produktnorm EN 14351-1 [27] und
umfasst Fenster, Fenstertüren und Dachflächenfenster mit
Öffnungsbegrenzung, Beschlag, Verglasung
oder opaker Füllung und sonstiger für die Erfüllung des Schutzziels erforderlicher Baugruppen in der konkreten Anwendung/Einbausituation (im Baukörper oder integriert in Fassaden). - Nachrüstprodukte, die für das Fenstersystem geeignet sind.
Öffnungsbegrenzer werden als Komfortbauteile angeboten, sind aber in der Anwendung häufig mit einer Schutzfunktion verbunden. Die Schutzfunktion reicht dabei von der Begrenzung des Öffnungswegs, der Vermeidung des Anpralls an angrenzende Bauteile bis hin zur Absturzsicherung. Das Bauteil allein erfüllt hierbei nicht die Anforderungen an die Schutzfunktion, sondern ist nur ein Baustein zur Erlangung der Schutzziele.
Deshalb stellt sich die Frage, welche Anforderungen an die kompletten Bauelemente und deren Befestigung in unterschiedlichen Anwendungen gestellt werden müssen. Eine Einsatzempfehlung für Öffnungsbegrenzer ohne Berücksichtigung der Schutzziele wird den Anforderungen des Marktes nicht gerecht. Diese Richtlinie definiert Anforderungsstufen für Fenster mit Öffnungsbegrenzung und legt fest, welche Prüfungen und Nachweise unter Berücksichtigung der zu erwartenden Beanspruchungen erforderlich.
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