Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz 2023

Gesetz zu den unternehmerischen Sorgfaltspflichten in Lieferketten

Das Lieferketten­sorgfaltspflichten­gesetz, kurz Lieferkettengesetz, ist am 1. Januar 2023 in Deutschland in Kraft getreten. Das Gesetz regelt die unternehmerische Verantwortung für die Einhaltung von Menschenrechten in den globalen Lieferketten. Hierzu gehören beispielsweise der Schutz vor Kinderarbeit, das Recht auf faire Löhne ebenso wie der Schutz der Umwelt. Davon profitieren die Menschen in den Lieferketten sowie den Unternehmen und auch die Konsumenten.

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In Deutschland ansässige Unternehmen ab einer Größe von 3.000 Arbeitnehmer*innen werden ab 2023 dazu verpflichtet, ihrer menschenrechtlichen Verantwortung und Sorgfaltspflicht in ihren Lieferketten besser nachzukommen. Dazu gehören auch sämtliche Unternehmen aus der Baubrache und somit Fenster- und Türenbauer sowie Beschlägehersteller. Ab 2024 gilt das Gesetz auch für Unternehmen mit mindestens 1.000 Arbeitnehmer*innen und bekommt dadurch deutlich mehr Relevanz. Zu den Sorgfaltspflichten der Unternehmen zählen:

  • die Feststellung einer betriebsinternen Zuständigkeit
  • das Einrichten eines Risikomanagements
  • das Durchführen regelmäßiger Risikoanalysen
  • die Abgabe und Veröffentlichung einer Grundsatzerklärung
  • die Verankerung von Präventionsmaßnahmen
  • das Ergreifen von Abhilfemaßnahmen
  • die Einrichtung von Beschwerdeverfahren
  • die Dokumentation und Berichterstattung über das Lieferkettenmanagement
Durch Einhaltung dieser Sorgfaltspflichten sollen die Rechte von betroffenen Menschen in diesen Lieferketten gestärkt werden. Dadurch soll auch den legitimen Interessen der Unternehmen an Rechtssicherheit und fairen Wettbewerbsbedingungen Rechnung getragen werden. Die angemessene Weise eines Handelns, das den Sorgfaltspflichten genügt, bestimmt sich jeweils nach unternehmensspezifischen Kriterien.

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