Normen und Regelwerke zum Wärme- und Feuchteschutz

Zusammenhänge und gesellschaftlicher Kontext

Die Berechnungsverfahren des Wärme- und Feuchteschutzes werden von unterschiedlichen Normen und Verordnungen bestimmt. Zum Teil ergänzen sich diese oder nehmen aufeinander Bezug. Bedingt durch die sich verändernden energiepolitischen Ziele und die Vorgaben der Richtlinie 2010/31/EU des europäischen Parlaments und des Rates über die Gesamteffizienz von Gebäuden, unterliegen insbesondere die gesetzlichen Verordnungen, wie die Energieeinsparverordnung (EnEV), die im November 2020 vom Gebäudeenergiegesetz abgelöst wurde, einer ständigen Anpassung.

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So forderte zum Beispiel die EnEV erstmals in der Fassung von 2009 den Nachweis zum sommerlichen Wärmeschutz und nahm direkten Bezug auf ein Rechenverfahren, das in der DIN 4108 Wärmeschutz und Energie-Einsparung in Gebäuden, Teil 2: Mindestanforderungen an den Wärmeschutz, beschrieben wird. Eine Übersicht von Normen, Gesetze und Richtlinien sowie ihrer Verknüpfung finden Sie in der Abbildung oben.

Tatsächlich stellen die geltenden Normen nicht immer den aktuellen Stand der Technik dar, was u.a. aus den unterschiedlichen Bearbeitungszyklen der Normungsausschüsse resultiert. Für den Planer folgt daraus, sich laufend über die aktuellen Entwicklungen in Kenntnis zu setzen, um diese in der Planung zu berücksichtigen.

Die Grundlage zum Wärme- und Feuchteschutz bildet die DIN 4108, die erstmals 1952 veröffentlicht wurde. Mit den sich verändernden Bauweisen und den ansteigenden energetischen Zielen wurde die Norm mehrfach überarbeitet, um dann in den 1980er-Jahren in eine mehrteilige und in Themen differenzierte Normenreihe umgeschrieben zu werden.

Mit der ersten Ölkrise 1973 rückten zusätzlich Regelungen wie die Wärmeschutzverordnung (WSchV) mit ihren energiesparenden Zielen in den Mittelpunkt der Planung. Damit wurden die bauphysikalischen Betrachtungen zum Feuchteschutz und den hygienischen Bedingungen in Räumen um den Aspekt des energiesparenden Wärmeschutzes erweitert. Die Bauphysik wurde dadurch auch Teil eines politisch gewollten Wärmeschutzes und somit auch zum gesellschaftlichen und politischen Ziel.

Für die Planung und Bewertung des Wärme- und Feuchteschutzes von Gebäuden bildet die DIN 4108 die wichtigste Grundlage. Bauordnungsrechtlich sind vier Teile dieser Norm über die Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (Fassung März 2019/1; Druckfehlerberichtigung 7. August 2020) des DIBt eingeführt. Dazu gehören

  • Teil 2, der die Mindestanforderungen an den Wärmeschutz festlegt,
  • Teil 3 zum klimabedingten Feuchteschutz mit Anforderungen und Berechnungsverfahren,
  • Teil 4 mit den wärme- und feuchtetechnischen Bemessungswerten sowie
  • Teil 10 zu den anwendungsbezogenen Anforderungen an Wärmedämmstoffe.
In der Anwendung sind die Tabellen des DIBt zu den bauaufsichtlich eingeführten Normen zu beachten.

Nach § 85a Technische Baubestimmungen der MBO (Musterbauordnung) müssen die Vorgaben in der Planung und Ausführung Anwendung finden. Sie sind als verbindliche Grundanforderung zur Planung zu verstehen, von denen jedoch abgewichen werden kann, wenn mit einer anderen Lösung die Anforderungen in gleichem Maße erfüllt werden.

Über diese Musterliste hinaus obliegt es den Bauaufsichtsbehörden, auch nicht bauaufsichtlich eingeführte Normen anzuwenden. Die Abbildung 1 (siehe oben) zeigt dazu beispielhaft einige parallel vorhandene Normen, die u.a. die Grundlage für detaillierte Berechnungen bei besonderen Fällen bilden.

Die aktuelle Fassung der DIN 4108 enthält die nachfolgenden Teile, von denen vier in der Musterverwaltungsvorschrift (MVV) enthalten sind.

Autor und Abbildungsnachweis: Thomas Duzia, Wuppertal

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