Abwasserhebeanlagen
Alle an die Kanalisation angeschlossenen Grundstücks- und Gebäudeflächen müssen dauerhaft und wirksam gegen die Folgen eines Rückstaus gesichert werden. Abwasserhebeanlagen kommen dort zum Einsatz, wo eine Entwässerung über ein natürliches Gefälle nicht möglich ist, also bei Entwässerungsgegenständen, die unterhalb der sogenannten Rückstauebene (RSE) liegen. Dazu zählen beispielsweise Ablaufstellen in Kellerräumen oder auch WCs und Urinale, deren Oberkante weniger als 25 cm über der RSE liegt.
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Ablaufstellen unterhalb der Rückstauebene müssen durch automatisch arbeitende Abwasserhebeanlagen mit Rückstauschleife nach DIN EN 12056-4: Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Teil 4: Abwasserhebeanlagen; Planung und Bemessung oder unter bestimmten Voraussetzungen durch Rückstauverschlüsse nach DIN EN 13564-1: Rückstauverschlüsse für Gebäude - Teil 1: Anforderungen gegen Rückstau aus dem Kanal gesichert werden. Die Bemessung von Hebeanlagen für fäkalienhaltiges oder fäkalienfreies Abwasser sowie Regenwasser erfolgt nach DIN EN 12056-4.
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In der Regel besteht eine Abwasserhebeanlage aus einem Sammelbehälter, der mit einer Pumpe verbunden ist. Erreicht der Wasserstand in dem Zwischenspeicher ein bestimmtes Niveau, so schaltet sich die Pumpe automatisch ein. Das Abwasser wird dann über eine Druckleitung mit Schleife über die RSE zu den Abwasserleitungen angehoben, von wo aus es auf normalem Weg – mittels Schwerkraft – in die Kanalisation abfließen kann. Wenn das Abwasser im Speicher wieder auf ein vordefiniertes Niveau abgesunken ist, schaltet sich die Pumpe automatisch ab. Nach DIN EN 12050: Abwasserhebeanlagen für die Gebäude- und Grundstücksentwässerung werden Abwasserhebeanlagen in drei Typen eingeteilt:
Typ 1: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser aus Spülaborten und Urinalanlagen
Die Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser (Schwarzwasser) werden je nach Größe in Schächte innerhalb von Gebäuden oder als Abwasserfertigschächte außerhalb von Gebäuden eingesetzt. Das Abwasser wird in geschlossenen, gas- und wasserdichten Behältern gesammelt und über eine Druckrohrleitung (ohne Fäkalienzerteilung ≥ DN 80, mit Fäkalienzerteilung ≥ DN 32) mit einer Schleife mindestens 25 cm über die RSE gehoben und schließlich ins Abwasserrohrsystem geleitet. Der Sammelbehälter ist über ein separates Rohr über das Dach zu entlüften. Die Anlagen müssen der DIN EN 12050-1: Fäkalienhebeanlagen entsprechen.
Typ 2: Hebeanlagen für fäkalienfreies leicht verschmutztes Schmutz- oder Regenwasser
Diese Abwasserhebeanlagen werden zum Sammeln und automatischen Heben von fäkalienfreiem Abwasser (Grauwasser, wie z.B. Regenwasser, Bade-, Duschwasser, etc.) über die Rückstauebene eingesetzt. Die Druckrohrleitung muss dabei eine Mindestnennweite von ≥ DN 32 haben. Im Unterschied zu Typ 1 wird ihr wasserdichter Behälter oder Schacht lediglich mit einem Deckel verschlossen. Eine Tauchpumpe mit Schwimmer pumpt ab einem bestimmten Pegelstand das Grauwasser bis über die RSE. Schmutzwasserhebeanlagen müssen über das Dach be- und entlüftet werden, wenn sie geruchsdicht verschlossen sind oder ein späterer geruchsdichter Verschluss möglich sein soll. Die Hebeanlagen müssen den Anforderungen nach DIN EN 12050-2: Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies Abwasser entsprechen.
Typ 3: Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser bei begrenzter Verwendung
Diese Art von Hebeanlagen für fäkalienhaltiges Abwasser ist nur einsetzbar, wenn es sich um einen kleinen Benutzerkreis handelt und diesem außerdem ein weiteres WC oberhalb der Rückstauebene zur Verfügung steht. Zusätzlich dürfen höchstens ein Handwaschbecken, eine Dusche und ein Bidet angeschlossen sein. Ferner muss sich die Anlage zusammen mit dem angeschlossenen Entwässerungsgegenstand im selben Raum befinden. Dieser Hebeanlagentyp wird oft eingesetzt, wenn Sanitärelemente nachträglich eingebaut werden und kein Platz für die Anschlussleitungen vorhanden ist. Die Installation erfolgt dann direkt unter dem Sanitärelement (z. B. Dusche, Waschbecken, WC) oder in einer Vorwandinstallation. Der Anlagenbehälter ist nicht als Sammelbehälter ausgebildet, sondern enthält die Förder- und Steuereinrichtung und dient als Volumenvorlage. Bei WC-Kleinhebeanlagen mit zwangsläufiger Fäkalienzerkleinerung werden Papier und Fäkalien über ein Schneidwerk zerkleinert. Bei diesen Anlagen muss die Druckleitung eine Mindestnennweite von mindestens 20 mm, in Anlagen ohne Fäkalienzerkleinerung mindestens 25 mm Durchmesser haben. Die Abwasserhebeanlagen dieser Art müssen den derzeit gültigen Bau- und Prüfungsgrundsätzen nach der DIN EN 12050-3: Hebeanlagen zur begrenzten Verwendung entsprechen und sind zu lüften.
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Allgemeines
Bei sehr geringem Wasseranfall z. B. in Kellern oder Lagerräumen unterhalb der RSE, genügt eine Kleinsthebeanlage, deren Pumpe direkt unterhalb des Ablaufs (z. B. im Unterflurschacht) angebracht wird. Entwässerungsgegenstände, die oberhalb der Rückstauebene liegen, dürfen nicht oder nur in Ausnahmefällen, etwa bei Sanierungen, über die Abwasserhebeanlage geleitet werden. Hebeanlagen müssen spannungsfrei an die Entwässerungsleitungen angeschlossen werden. Das Gewicht der Leitungen muss also bauseits entsprechend abgefangen werden. Alle Leitungsanschlüsse an Abwasserhebeanlagen müssen außerdem schalldämmend und flexibel ausgeführt sein. Druckleitungen von Hebeanlagen dürfen nicht an Abwasserfallleitungen angeschlossen werden. Sie müssen immer mit belüfteten Grund- oder Sammelleitungen verbunden werden. Münden Druckrohrleitungen dennoch in Schächte, muss für eine wirksame Energieumwandlung gesorgt werden, z. B. durch einen Druckentspannungsschacht. Auftriebsgefährdete Abwasserhebeanlagen müssen gegen Aufschwimmen gesichert werden.
Wartung
Abwasserhebeanlagen müssen regelmäßig durch einen Fachkundigen gewartet werden, wobei alle Teile der Anlage auf Dichtheit und Funktionsfähigkeit zu prüfen sind. Die Zeitabstände dürfen dabei nicht größer sein als:
- 1/4 Jahr bei Anlagen in gewerblichen Betrieben
- 1/2 Jahr bei Anlagen in Mehrfamilienhäusern
- 1 Jahr bei Anlagen in Einfamilienhäusern
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