Schlammfang
Die erste Komponente einer Abscheideanlage besteht aus einem Schlammfang. Voraussetzung für dessen Funktion ist eine Wasserfüllung, deren Oberkante frostfrei, bei Einbau im Freien mindestens 800 mm unter Gelände liegen muss. Der Schlammfang verlangsamt die Strömungsgeschwindigkeit des Wassers, sodass sich die schweren Schmutzstoffe (Sinkstoffe) im Speicherraum absetzen. Der Speicherraum rechnet sich ab Rohrsohle des Ablaufrohres.
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Schlammfänge in Fertigbauweise aus Stahl, Edelstahl, Beton, GFK oder Stahlbeton enthalten einlaufseitig eine Prallplatte und ablaufseitig einen Rechen, jedoch keinen Geruchsverschluss. Hierdurch werden die Sink- und Schwimmstoffe besser zurückgehalten. Obwohl diese Ablagerungen hygienisch harmlos sind, vermindern sie doch das Leistungsvermögen der Entwässerungsnetze, erfordern eine zusätzliche Unterhaltung, verschleißen die Pumpen und lagern sich im Vorfluter ab. Um eine Verschlammung der Ablaufleitung sicher zu verhindern, darf die Schlammfüllung nur eine Höhe bis 300 mm unter Rohrsohle erreichen.
Wenn in dem zu behandelnden Abwasser
Schwebstoffe (z.B. Torffasern, Tannennadeln, Laub
etc.) zu erwarten sind, die aufgrund ihres spezifischen Gewichtes
(Dichte 1 g/cm³) nicht sedimentationsfähig sind, müssen
entsprechende Maßnahmen getroffen werden, insbesondere wenn dem
Schlammfang ein Koaleszenzabscheider direkt nachgeschaltet wird.
Ferner sind nachfolgend aufgeführte Parameter zu
berücksichtigen:
- der Wasseranfall in l/s
- die Art der Schmutzstoffe (zementierend, sandartig, breiig, flockig)
- die Menge der Schmutzstoffe (Reinigungsintervalle sind davon abhängig)
- der erforderliche Reinheitsgrad
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Dimensionierung
Das erforderliche Füllvolumen des Schlammfanges richtet sich nach der Nenngröße (NG) der Abscheideanlage. In der Regel ist das Füllvolumen des Schlammfanges mit dem 100-fachen Zahlenwert der Nenngröße in Liter zu bemessen. In Schlachthöfen und ähnlichen Betrieben ist das Füllvolumen des Schlammfanges mit dem 200-fachen Zahlenwert der Nenngröße zu dimensionieren. Die Nennweiten der Zu- und Ablaufrohre der Schlammfänge sind auf die der Abscheider abzustimmen. Die Zuleitungen zu Schlammfängen müssen ein Gefälle von mindestens 1:50 (2 cm/m)haben. Schlammfänge sind von oben zu reinigen, z.B. mittels Saugwagen. Ist ein Einsteigen nicht zu vermeiden, muss der Schlammfang vorher „gasfrei“ gemacht werden. Hierbei sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften zu beachten.
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