Rückstauschutz
Ein Rückstau innerhalb der Grundstücksentwässerung entsteht
dann, wenn die öffentliche Kanalisation das Abwasser
nicht mehr aufnehmen kann, z. B. aufgrund von Starkregen oder
Verstopfung. In der Folge staut sich das Abwasser im
Entwässerungssystem und ändert seine Strömungsrichtung. Ohne
entsprechende Schutzmaßnahmen läuft das Abwasser dann wieder in das
Gebäude zurück. Daher müssen alle an die Kanalisation
angeschlossenen Grundstücks- und Gebäudeflächen dauerhaft und
wirksam gegen die Folgen eines Rückstaus gesichert werden. Als
Schutzmaßnahme dient der Einbau von Rückstauverschlüssen bzw.
Abwasserhebeanlagen, die das Zurückfließen des Abwassers
verhindern.
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Rückstauverschluss
Rückstauverschlüsse verschließen die Rohrleitungen gegen das Rückstauen des abfließenden Abwassers. Für fäkalienfreies Abwasser (Grauwasser) und Regenwasser werden bei Rückstauverschlüssen Pendelklappen eingesetzt. Verschlüsse für fäkalienhaltiges Abwasser bestehen aus einem Rohrleitungsteil, einem selbsttätigen Verschluss, einem Handverschluss sowie einer automatischen Steuerung. Sie müssen der DIN EN 13564 Rückstauverschlüsse für Gebäude entsprechen. Nach DIN EN 12056-4 Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden - Teil 4: Abwasserhebeanlagen können diese Rückstauverschlüsse beispielsweise in Waschküchen, Keller- oder Hobbyräumen verwendet werden. Voraussetzung ist, dass die Ablaufstelle ein Gefälle zur öffentlichen Kanalisation aufweist, die Nutzung der Ablaufstelle während des Rückstaus nicht zwingend erforderlich ist und keine wesentlichen Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner bei Rückstau beeinträchtigt werden.
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Abwasserhebeanlagen
Hebeanlagen pumpen das Abwasser auch bei Rückstau in die öffentliche Kanalisation. Nach DIN EN 12056-4 müssen sie eingesetzt werden, wenn die Nutzung der Ablaufstelle während des Rückstaus zwingend erforderlich ist und wesentliche Sachwerte oder die Gesundheit der Bewohner*innen bei Rückstau beeinträchtigt werden könnten. Je nach Abwasserart können Abwasserhebeanlagen für fäkalienfreies oder fäkalienhaltiges Abwasser eingesetzt werden (siehe Fachwissen zum Thema: Abwasserhebeanlagen).
Alle unterhalb der Rückstauebene (RSE) gelegenen Entwässerungen für Regen- oder Schmutzwasser müssen mit Rückstauverschlüssen oder Hebeanlagen gegen Rückstau gesichert werden. Abwasser der Bodenabläufe und Entwässerungsgegenstände oberhalb der Rückstauebene dürfen nicht über Rückstauverschlüsse, bzw. nur in außergewöhnlichen Fällen, wie z. B. Sanierungen, über Abwasserhebeanlagen geführt werden. Eine Sicherung der Gebäude- und Grundstücksflächen oberhalb der Rückstauebene ist weder sinnvoll noch erforderlich, weil hier kein Rückstau aus der öffentlichen Kanalisation zu erwarten ist. Alle oberhalb der RSE liegenden Entwässerungen sind mit Gefälleleitungen zu entwässern.
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Kriterien
Der erforderliche Rückstauschutz wird nach drei Kriterien beurteilt:
- Welche Höhenlage hat die Ablaufstelle zur öffentlichen Kanalisation?
- Wie wird die Ablaufstelle genutzt?
- Für welche Abwasserart muss die Rückstausicherung geeignet sein?
Fachwissen zum Thema
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