Kompaktleuchtstofflampen
Kompaktleuchtstofflampen werden umgangssprachlich auch als Energiesparlampen bezeichnet. Diesen Namen erhielten sie bei ihrer Einführung im Vergleich zu den früheren, deutlich ineffizienteren Glühlampen, die sie nach dem von der EU erlassenen Glühlampenverbot ablösen sollten. Die heute gebräuchlichen LEDs sind allerdings noch weit energiesparender als Kompaktleuchtstofflampen. Ihre Lichterzeugung funktioniert nach demselben Prinzip wie die der klassischen Leuchtstofflampe. Die kompakten Abmessungen werden durch Faltung oder Biegung der Glasröhren erreicht.
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Gegenüber den „großen“ Leuchtstofflampen arbeiten die Kompaktleuchtstofflampen bei höherem Innendruck, sind daher kleiner und haben eine höhere Leuchtdichte. Der Druckaufbau beziehungsweise die Verdampfung des Quecksilbers geschieht beim Einschalten durch Vorheizung der Kathoden oder Heizfäden und nachfolgender Eigenerwärmung. Daher erreichen Kompaktleuchtstofflampen nicht sofort ihre volle Leuchtkraft. Das bei Gasentladungslampen und Leuchtstofflampen zur Strombegrenzung erforderliche Vorschaltgerät ist bei den Energiesparlampen bereits integriert, sodass sie direkt am Stromnetz betrieben werden.
Vor- und Nachteile
Der Vorteil der Energiesparlampen ist bzw. war ihre fünfmal höhere Lichtausbeute von ca. 60 lm/W im Vergleich zur früher gebräuchlichen Glühlampen. Damit verbrauchen sie bei gleicher Helligkeit deutlich weniger Energie. Außerdem weisen sie eine lange Lebensdauer auf; diese schwankt je nach Qualität zwischen 3.000 und 15.000 Stunden. Die heute gebräuchliche LED verfügt allerdings über eine Lichtausbeute von 150 lm/W bei einer Lebensdauer von bis zu 50.000 Stunden, sodass der einstige Vorteil der Kompaktleuchtstofflampe mittlerweile nicht mehr so bedeutsam ist.
Schwerer wiegen hingegen ihre Nachteile. Dies ist einerseits das
gesundheitliche Risiko, wenn sie herunterfallen und zerbrechen,
denn Energiesparlampen enthalten giftiges Quecksilber. Zwar haben
viele Hersteller inzwischen auf Amalgam – also eine
Quecksilberlegierung – gesetzt, sodass bei Bruch der Lampe kein
flüssiges Quecksilber austreten kann, allerdings bleibt das
Recycling der Lampen nach wie vor problematisch. Der Grenzwert für
Quecksilber in Energiesparlampen wurde zum 1. Januar 2013
europaweit auf 2,5 Milligramm pro Lampe gesenkt.
Von Nachteil ist andererseits ihre temperaturabhängige Helligkeit. Erst nach ein bis zwei Minuten Aufheizphase erreichen Kompaktleuchtstofflampen ihre volle Leuchtkraft; kurz nach dem Einschalten hingegen nur zwischen fünfzig und achtzig Prozent. Dies ist bei Lampen, die nur kurz benötigt werden, ungünstig (wie in Abstellkammern, Treppenhäusern und mit Bewegungsmelder gesteuerte Zufahrtsbeleuchtungen). Ursprünglich konnten sie außerdem nicht in Kombination mit normalen Dimmern verwendet werden. Energiesparlampen mit speziell angepasstem elektronischem Vorschaltgerät können den Lampenstrom allerdings variieren, um so eine Helligkeitsregelung der Lampe zu erreichen.