Mehrfachbelegung
Voraussetzungen
An einen Schornstein dürfen mehrere Wärmeerzeuger angeschlossen werden mit Ausnahme von Feuerstätten, deren Feuerraum offen zum Aufstellungraum ist (z.B. offener Kamin). Voraussetzung ist die richtige Dimensionierung des Schornsteinquerschnitts. Erfahrungsgemäß können drei Feuerstätten an einen Schornstein angeschlossen werden, bei Altbauten sind häufig auch noch höhere Belegungszahlen möglich. Feuerstätten für feste/flüssige Brennstoffe dürfen mit Gasfeuerstätten gemeinsam an einen Schornstein angeschlossen werden. Allerdings sollten an einen Schornstein nicht Feuerstätten mit Gebläse und solche ohne Gebläse gemischt betrieben werden.
Anders als bei Schornsteinen dürfen an Abgasleitungen nur jeweils eine Feuerstätte angeschossen werden. Allerdings dürfen mehrere Abgasleitungen in einem Schacht geführt werden, wenn sich die verschiedenen Feuerstätten in einem gemeinsamen Raum befinden oder die Feuerstätten in Räumen stehen, die die Anforderungen an Heizräume erfüllen.
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