Tageslicht und GEG
Zur Verbesserung des Klimaschutzes und zur Senkung des
Energieverbrauchs in Gebäuden wurden die Energieeinsparverordnung
(seit 11/2020 überführt ins GEG - Gebäudeenergiegesetz) und
die DIN 18599 Energetische Bewertung von Gebäuden –
Berechnung des Nutz-, End- und Primärenergiebedarfs für Heizung,
Kühlung, Lüftung, Trinkwarmwasser und Beleuchtung eingeführt.
Der Einfluss des GEG bei der Umsetzung von Konzepten zur
Tageslichtnutzung in Wohngebäuden ist eher gering: allenfalls
gehen Fenstergrößen als solarer Gewinn in die Berechnung des
Heizwärmebedarfs mit ein. Bei Nichtwohngebäuden hingegen, die
generell nach DIN 18599 zu bilanzieren sind, werden – neben der
Gebäudehülle und der Anlagentechnik für Beheizung,
Warmwasserbereitung und Lüftung – auch die Kühlleistung und der
Energiebedarf für die Beleuchtung bewertet.
Gallerie
Teil 4 der DIN 18599 beinhaltet die Berechnung des
Energiebedarfs für die künstliche Beleuchtung. Er umfasst nicht nur
die installierte Anschlussleistung des Beleuchtungssystems, sondern
berücksichtigt auch die Tageslichtversorgung. Je mehr Tageslicht im
Gebäude eingesetzt wird, desto nennenswerter kann der
Vollbetriebszeitfaktor (fv) für die künstliche
Beleuchtung gesenkt werden. Eine hohe Tageslichtautonomie reduziert
demzufolge die Zeiten, in denen Kunstlicht eingeschaltet werden
muss. Durch die optimierte Nutzung des Tageslichtes lässt sich der
Energieverbrauch für die Beleuchtung in Bürogebäuden immerhin um
bis zu 75% reduzieren. Außerdem verringert sich die Kühllast,
die durch die Abwärme der künstlichen Beleuchtung entstehen würde.
Allerdings darf sich das Gebäude durch einfallendes Sonnenlicht im
Sommer nicht überhitzen, da dann der Kühlenergiebedarf wieder
steigt. Der maximal zulässige Sonneneintragskennwert für
transparente Bauteile, muss in jedem Fall eingehalten
werden.
Deshalb ist der gezielte Einsatz von Sonnenschutzvorrichtungen,
in Kombination mit Systemen zur Tageslichtlenkung und der
tageslicht- oder präsenzabhängigen Kunstlichtsteuerung, sinnvoll.
Sie dienen sowohl der Stromeinsparung als auch der Verringerung der
Kühllasten. Weitere Maßnahmen zur passiven Kühlung von Gebäuden
durch Erdwärmetauscher oder Betonkerntemperierung mittels Erdwärme
bzw. Erdkälte erhalten durch die Bilanzierung der Kühlenergie
ebenfalls einen hohen Stellenwert. Darüber hinaus stiegen in den
letzten Jahren die Anforderungen an die künstliche Beleuchtung, so
dass sie nunmehr wesentlich höhere Energiestandards zu erfüllen
hat.