Anforderungen an den Sonnenschutz
Um einen Innenraum vor zu viel Sonneneinstrahlung zu schützen, kommen unterschiedliche Sonnenschutzelemente in Frage: Verschattungselemente in der Fassade (wie Auskragungen, Überdachungen), außenliegender Sonnenschutz (wie Rollläden, Raffstore, Markisen), innenliegender Sonnenschutz (wie Jalousien, Vorhänge, Rollos) oder ein Sonnenschutz im Scheibenzwischenraum. Die Wahl hängt, in enger Wechselwirkung mit Gebäudeunterhaltung und Nutzerverhalten, von gestalterischen, baukonstruktiven und energetischen Kriterien ab.
Die Entscheidung für ein bestimmtes System muss frühzeitig gefällt werden. Konstruktive Elemente sind Bestandteil der architektonischen Planung und können nicht mehr oder nur mit erheblichem Aufwand nachträglich an ein fertig gestelltes Gebäude angebracht werden, dazu zählen z.B. Überdachungen, aber auch Rollladenschächte. Innenliegende Systeme sind Teil der innenräumlichen Planung und als solche wesentlich unabhängiger von der architektonischen Planung. Sonnen- oder Wärmeschutzverglasung können Sonnenschutzelemente teilweise ersetzen oder diese ergänzen.
Der Sonnenschutz kann unterschiedlichen Aspekten gerecht werden (vgl. VDI-Richtlinie VDI 6011 Blatt 1 - Optimierung von Tageslichtnutzung und künstlicher Beleuchtung - Grundlagen). Die Auswahl des geeigneten Sonnenschutzes ist nicht einfach und sehr komplex, nachfolgend sind einige Kriterien, die bei der Planung berücksichtigt werden sollten, aufgeführt.
Sonnenschutz als Gestaltungselemente, z.B.
- als Ausdruck eines individuellen Lebensstils (Innenarchitektur),
- als aktives Gestaltungselement einer Fassade und
- als Ausdruck der Individualität (oder Identität) durch eine Vielfalt an Materialien, Farben, Mustern und Formen.
Sonnenschutz als Beeinflussung der Behaglichkeit, z.B.
Optimierung der Umfeldbedingungen, z.B.
Sonnenschutz als Vermittlung von Schutz und Sicherheit, z.B.
Sonnenschutz als Maßnahme zur Energieeinsparung, z.B.
Bildnachweis: Hans-Georg Esch, Hennef/Sieg (1); Somfy,Rottenburg / Neckar (2); Giselbrecht und Partner, Graz (3)
