Biometrische Verfahren
Biometrie ist die "Wissenschaft von der Zählung
und Körper-Messung an Lebewesen" (Duden). Auf den Bereich der
Zutrittskontrolle übertragen bedeutet das:
Biometrische Identifizierungsmerkmale, wie Gesicht, Stimme,
Augennetzhaut, Handgeometrie und Fingerabdruck werden zur
Identifizierung entweder als Einzelmerkmal oder gemeinsam mit einem
anderen Merkmal "UND" verknüpft hinzugezogen. Biometrische
Verfahren sind nur dann einsetzbar, wenn von den betreffenden
Personen vorher die Prüffaktoren aufgenommen, analysiert und
abgespeichert wurden. Bei einem Zutrittsbegehren wird das
entsprechende Merkmal erneut aufgenommen und mit dem im Speicher
hinterlegten Muster verglichen. Bei Übereinstimmung wird der Zugang
freigegeben.
Von den in den letzten Jahren diskutierten oder zur Marktreife
entwickelten biometrischen Identifikationsverfahren sind bis heute
folgende bekannt und einsetzbar:
- Stimmerkennung
- Unterschriftenvergleich
- Handgeometrieerkennung
- Retina-Gefäßmustererkennung (Augennetzhaut)
- Fingerabdruckanalyse
- Optische Erkennung (automatischer Bildvergleich)
- Opto-akustische Erkennung
Vielversprechend sind die Entwicklungen der letzten Jahre im Bereich des automatischen Bildvergleichs. Der direkte Bildvergleich beanspruchte jedoch eine so hohe Rechenleistung und war mit einer extremen Fehlerrate behaftet, dass diese Verfahren praktisch nicht einsetzbar waren.
Neuere Verfahren nutzen nur einige wenige unveränderliche Kennzeichen, wie die Zuordnung von Kinn und Augen, Nasen- und Stirnform sowie den Augenabstand. Diese Kennzeichen begleiten den Menschen und lassen sich ebenso zuverlässig einordnen wie z.B. die Fingerabdrücke. Das menschliche Gesicht wird bei diesen Verfahren mathematisch erfasst, indem das Gesicht mit Gitternetzlinien überzogen wird und die typischen Merkmale an bestimmten Gitternetzknoten erfasst werden. Der Vorteil dieses Systems liegt eindeutig in der berührungslosen Erfassung der Identifizierungsmerkmale.