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Zutrittskontrolle

Eine Zutrittsberechtigung zu Arealen, Gebäuden, Gebäudeteilen oder einzelnen Räumen muss mindestens durch Prüfung

  • der Systemzugehörigkeit des Identifikationsmerkmalträgers
  • zeitlichen Zutrittsbeschränkungen (Zeitzonen)
  • örtlichen Zutrittsbeschränkungen (Raumzonen)

ermittelt werden. Nur wenn diese Kriterien erfüllt sind, darf der Zutritt freigegeben werden, d.h. es muss sich um die richtige Person oder das richtige Identifikationsmittel (ID-Karte oder Gegenstände mit maschinell lesbaren Informationen) handeln. Zusätzlich muss eine Zutrittsberechtigung für einen bestimmten Zeitabschnitt zu einem bestimmten Areal gegeben sein.

Die Zutrittskontrolle kann in Abhängigkeit des Sicherheitsbedürfnisses rein visuell, z.B. durch einen Pförtner (personelle Zutrittskontrolle) oder durch eine automatische Zutrittskontrollanlage erfolgen. Es ist auch möglich, ein Zutrittskontrollsystem zur Unterstützung eines Pförtners einzusetzen.
Bei den meisten Zutrittskontrollanlagen erfolgt die Identifikation des Benutzers anhand zugewiesener Merkmale.
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