Rechtliche Grundlagen für Beleuchtung
Relevante Gesetze, Verordnungen und Richtlinien
Bei der Planung von Beleuchtung sind verschiedene Regeln und Vorschriften aus unterschiedlichen Bereichen und Quellen zu berücksichtigen. Aus juristischer Sicht stehen dabei Gesetze in der Rangordnung über Verordnungen und diese wiederum sind in der rechtlichen Hierarchie über Richtlinien und Technischen Anweisungen zu finden. Kommt es zu Überschneidungen oder Widersprüchen, hat im Zweifelsfall das höher gestellte Regelwerk Vorrang. Je nach Verfasser und Anwendung lassen sich Gesetze, Verordnungen und Richtlinien wie folgt unterscheiden:
Gesetze sind allgemein gültige Regeln und Vorschriften, welche die Legislative (Gesetzgebung) erlässt. Aufgrund ihrer Verifizierung durch den Gesetzgeber haben sie formellen Charakter und sind rechtlich bindend.
Verordnungen werden nicht vom parlamentarischen Gesetzgeber, sondern von der Exekutive (Regierung) erlassen. Voraussetzung dafür ist eine durch ein förmliches Gesetz erteilte Ermächtigung. Verordnungen sind damit sogenannte Gesetze im materiellen Sinn, also für einen unbestimmten Personenkreis verbindliche Regeln.
Richtlinien und Technische Anweisungen sind keine Gesetze, sondern Verwaltungsvorschriften die von einer Institution oder Organisation ausgegeben werden und einen Handlungsrahmen vorgeben. Sie haben einen bestimmten Geltungsbereich, der je nach Anwendungsfall sanktionierbar sein kann oder nicht.
Normen sind durch Normgremien definierte Regeln, Merkmale
oder Richtlinien. Normen an sich haben den Charakter von
Empfehlungen und somit selbst keine rechtliche Verbindlichkeit.
Durch Rechts- und Verwaltungsvorschriften eines Gesetz- oder
Verordnungsgebers oder durch Verträge, in denen ihre Einhaltung
vereinbart wurde, können sie aber rechtsverbindlich werden. Im
Bauwesen helfen Normen bei der Definition der sogenannten
„Anerkannten Regeln der Technik“ und haben damit eine indirekte
rechtliche Bedeutung – zum Beispiel im
Werkvertragsrecht.
Die bei der Lichtplanung relevanten Regelwerke lassen sich unter anderem den folgenden beiden Gruppen zuordnen:
Zu den Regeln, Vorschriften und Normen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit gehören unter anderem:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), nach dem jeder, der eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat, notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden anderer zu verhindern. Diese Pflicht trifft beispielsweise für Arbeitsplätze zu, die zur Vermeidung von Unfällen ausreichend zu beleuchten sind.
- Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), eine Bundesrechtsverordnung mit dem Ziel, Beschäftigte in Arbeitsstätten zu schützen und zur Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten beizutragen.
- Die Technischen Regeln für Arbeitsstätten – Beleuchtung (ASR A3.4), die vom Ausschuss für Arbeitsstätten für das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ermittelt bzw. angepasst werden.
- Das Regelwerk der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), das sich in erster Linie an Unternehmer richtet, um diesen eine Hilfestellung bei der Umsetzung ihrer Pflichten aus staatlichen Arbeitsschutzvorschriften und/oder Unfallverhütungsvorschriften zu geben, und um ihnen Wege aufzuzeigen, wie Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren vermieden werden können.
- Die Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch künstliche optische Strahlung (OStrV) der Bundesregierung, die dem Schutz bei der Arbeit vor tatsächlichen oder möglichen Gefährdungen der Gesundheit und Sicherheit durch optische Strahlung aus künstlichen Strahlungsquellen dient.
- Einige DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung,
wie zum Beispiel:
DIN EN 12464-1, die Beleuchtungsanforderungen für Arbeitsbereiche definiert oder
DIN 5034, die sich mit der Beleuchtung von Innenräumen mithilfe von Tageslicht beschäftigt und dabei angemessene Beleuchtungsstärken zur Erfüllung bestimmter Sehaufgaben definiert.
Zu den Regeln, Vorschriften und Normen zum Schutz der Umwelt und der allgemeinen Gesundheit gehören unter anderem:
- Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), nach dem jeder, der
eine Gefahrenquelle schafft oder unterhält, die Pflicht hat,
notwendigen und zumutbaren Vorkehrungen zu treffen, um Schäden
anderer zu verhindern. Diese Pflicht trifft beispielsweise für
Verkehrswege zu, die zur Sicherung zu beleuchten sind
(Verkehrssicherungspflicht).
- Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), das Lichtimmissionen in seinem §3 unter Absatz 2 zu den schädlichen Umwelteinwirkungen zählt, wenn sie nach Art, Ausmaß oder Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder für die Nachbarschaft herbeizuführen. Die Erheblichkeit einer Belästigung durch Kunstlicht in Form von Aufhellung und Blendung wird auf Basis gesetzlich definierter Grundsätze beurteilt.
- Die Energiesparverordnung (EnEv), die zwar in ihrer
aktuellen Ausgabe keine konkreten Vorgaben zum Thema Beleuchtung
macht, aber Beleuchtung in ihr Bilanzierungsverfahren mit
Referenzgebäuden einbezieht, indem sie tageslichtabhängiges
Lichtmanagement als Referenztechnik für bestimmte Nutzungen
voraussetzt.
- Einige DIN-Normen des Deutschen Instituts für Normung,
zum Beispiel:
DIN V 18599, die Vorgaben für die Berechnung des Primärenergiebedarfs von Gebäuden macht und dabei Beleuchtung berücksichtigt.
DIN 5034, nach der die Belichtung von Innenräumen unter dem Aspekt der Wirkung für Gesundheit und Wohlbefinden bewertet werden kann.