Berufsgenossenschaftliche Vorschriften, Regeln und Informationen

Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für alle Unternehmen der deutschen Privatwirtschaft und deren Beschäftigte. Sie haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Zu diesem Zweck veröffentlichen die Berufsgenossenschaften folgende Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze:

Die DGUV-Vorschriften (früher Berufsgenossenschaftliche Vorschriften bzw. BGV) benennen Schutzziele sowie branchen- oder verfahrensspezifische Forderungen an den Arbeits- und Gesundheitsschutz. DGUV steht für Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der Spitzenverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen. Die Vorschriften haben rechtsverbindlichen Charakter und sind im Wesentlichen in folgende Kategorien eingeteilt:

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
  • DGUV Vorschrift 2: Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit
  • DGUV Vorschrift 3: Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
  • DGUV Vorschrift 6: Arbeitsmedizinische Vorsorge (bisher: BGV A 4)
  • DGUV Vorschrift 7: Arbeitsmedizinische Vorsorge (bisher: GUV-V A 4 der Gesetzlichen Unfallversicherung)

Darüber hinaus gibt es eine Vielzahl branchenspezifischer Vorschriften.

DGUV-Regeln (früher Berufsgenossenschaftliche Regeln BGR) für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit sind anerkannte Regeln für Sicherheit und Gesundheitsschutz. Sie beschreiben den Stand des Arbeitsschutzes und dienen der praktischen Umsetzung von Forderungen aus den DGUV-Vorschriften. Generell sind die DGUV-Regeln Zusammenstellungen von Inhalten aus EU-Richtlinien oder ihrer nationalen Umsetzung, internationalen Übereinkommen, technischen Spezifikationen, insbesondere harmonisierten Normen bzw. europäischen und nationalen Normen, ergänzt um berufsgenossenschaftliches Erfahrungsgut.

DGUV-Informationen (früher Berufsgenossenschaftliche Informationen BGI) sind Veröffentlichungen für bestimmte Branchen, Tätigkeiten, Arbeitsmittel, Zielgruppen, etc.

DGUV-Grundsätze (früher Berufsgenossenschaftliche Grundsätze BGG) sind Festlegungen zum Modus von Prüfungen u.ä.

Hinsichtlich der richtigen Belichtung von Arbeitsplätzen sind insbesondere folgende Vorschriften, Regeln und Informationen zu beachten:

  • DGUV Vorschrift 1: Grundsätze der Prävention
  • DGUV Information 215-210: Natürliche und künstliche Beleuchtung von Arbeitsstätten
  • DGUV Information 215-211: Tageslicht am Arbeitsplatz - leistungsfördernd und gesund
  • DGUV Information 215-220: Nichtvisuelle Wirkung von Licht auf den Menschen
  • DGUV Information 215-442: Beleuchtung im Büro - Hilfen für die Planung der künstlichen Beleuchtung in Büroräumen
  • DGUV Information 215-444: Sonnenschutz im Büro
  • Hilfen für die Auswahl von geeigneten Blend- und Wärmeschutzvorrichtungen an Bildschirm- und Büroarbeitsplätzen
  • DGUV Grundsatz 315-201:
  • Anforderungen an die Ausbildung von fachkundigen Personen für die Überprüfung und Beurteilung der Beleuchtung von Arbeitsstätten
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