Innenraumluftqualität: Ausschreibung und Kontrolle
Um eine hohe Qualität der Innenraumluft zu sichern, müssen die
festlegten Baustoffe und Baumaterialien in der Ausschreibung
detailliert und eindeutig beschrieben werden, Fabrikatsangaben oder
gleichwertig sind vorzugeben. Im Rahmen der Vergabe sind alle zu
verwendenden Fabrikate vertraglich festzulegen. In der
Ausschreibung ist darauf hinzuweisen, dass nach Fertigstellung des
Gebäudes Raumluftmessungen als Qualitätskontrolle durchgeführt
werden. Die Messungen sind erst ca. 1 Monat nach Beendigung der
Bauarbeiten sinnvoll.
Wichtig ist die Kontrolle und Überprüfung der eingesetzten
Baumaterialien in Bezug auf die vertraglich vereinbarten Baustoffe.
Falls abweichende Produkte (bezogen auf die vertragliche
Vereinbarung) verwendet werden müssen, sind
Unbedenklichkeitsbescheinigungen, Datenblätter bzw. Nachweise bzgl.
der Gleichwertigkeit des Produktes anzufordern.
Aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten wird die Bauphase immer
knapper angesetzt. Die Folge sind meist unzureichende
Austrocknungszeiten für die verwendeten Baumaterialien. Die hohe
Baufeuchtigkeit ist bei Bezug der Gebäude noch vorhanden und somit
die Gefahr der Schimmelpilzbildung erhöht. Der Feuchtigkeitsgehalt
in der Luft, in den Baustoffen oder Bauteilen ist durch
Feuchtigkeitsmessungen zu dokumentieren. Das Streichen der
Wandflächen darf erst freigegeben werden, wenn der verwendete
Wandputz ausgetrocknet ist. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass
Dispersionsfarben „dicht“ sind und das weitere Austrocknen
der Putzoberfläche verhindern.
Im Terminplan sollte auch eine einmonatige Auslüftzeit vorgesehen
werden. Die Emissionen sind, verstärkt durch die Baufeuchtigkeit
bei der Fertigstellung des Gebäudes am größten, die Konzentration
an leicht flüchtigen Verbindungen nehmen durch ausgiebiges Lüften
in den ersten Wochen stark ab.