Brandschutzplanung

Ganzheitliche Betrachtung, Abweichungen vom Baurecht und Kompensation

Komplexe Gebäude oder solche in höheren Gebäudeklassen sind ohne eine eigenständige Brandschutzplanung heute nicht mehr vorstellbar. In zahlreichen Bundesländern ist es Pflicht, Brandschutzfachplaner oder -sachverständige zur Planung hinzuzuziehen. Brandschutznachweis oder -konzept wurden zum genehmigungsrelevanten Bestandteil des Bauantrags. Je komplexer Bauvorhaben sind, desto wichtiger ist es, dass die Verfasser von Brandschutznachweisen oder -konzepten über besondere fachliche Kompetenz verfügen. Die Festlegung und Überprüfung der erforderlichen Maßnahmen zum Brandschutz, die traditionell auf den Architekten, den Tragwerksplaner, die Bauaufsicht und ggf. auf spezielle Sachverständige verteilt war, wird nun von eigenständigen Sachverständigen oder Fachplanern übernommen.

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Ganzheitliche Betrachtung

Das ganzheitliche Brandschutzkonzept begleitet im Idealfall das Bauvorhaben von der ersten Entwurfsskizze bis hin zur Fertigstellung und Übergabe an den Bauherrn. Im Brandschutzkonzept werden alle für die Sicherheit des Gebäudes erforderlichen brandschutztechnischen Maßnahmen schlüssig und nachvollziehbar dargestellt. Bereits in frühen Planungsphasen stellt der Architekt grundlegende Weichen für den Projektablauf, die brandschutztechnisch geprüft und gegebenenfalls angepasst werden sollten.

Auf städtebaulicher Ebene wird beispielsweise über die Erschließung des Grundstücks bzw. späteren Gebäudes durch ausreichende Zufahrten oder Aufstellflächen für die Feuerwehr entschieden. Die Auswahl von Baustoffen für die zu erstellenden Bauteile – z.B. Tragwerkskonstruktion, Brandwände oder Rettungswege – spielt frühzeitig nicht nur für die Tragwerksplanung, die Kostenkalkulation und für den Brandschutz eine wichtige Rolle. Je früher hier die Vorstellungen des Architekten beziehungsweise seines Bauherrn mit den baurechtlichen Anforderungen abgeglichen werden, umso eher können Abweichungen festgestellt, Alternativen aufgezeigt oder Kompensationen hinsichtlich ihrer Wirksamkeit und ihres Kostenfaktors untersucht werden.

Brandschutznachweis

Der Brandschutznachweis (bautechnischer Nachweis Brandschutz, kurz: BSN) ist Teil des Brandschutzkonzepts. Er dient ausschließlich als Nachweis, dass die allgemeinen Schutzziele des Baurechts im Entwurf des Architekten eingehalten werden. Diese Schutzziele, die das Baurecht vorgibt, sind im Einzelnen:

  • der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch vorbeugen
  • die Flucht und Rettung von Personen sicherstellen
  • wirksame Löscharbeiten ermöglichen.
In den meisten Ländern wird der BSN (manchmal auch Brandschutzkonzept genannt) nicht mehr nur durch die Bauaufsicht geprüft, sondern kann zur Prüfung auch einem Prüfingenieur für Brandschutz anvertraut werden. Dieses Verfahren, auch Vier-Augen-Prinzip genannt, ist bei der Tragwerksplanung seit Jahrzehnten Gang und Gäbe. Es hat den unschätzbaren Vorteil, dass sich Ersteller und Prüfer des BSN i.d.R. auf Augenhöhe hinsichtlich ihrer fachlichen Aus- und Fortbildung befinden. Statt behördlicher Willkür ist fachlicher Dialog die Basis ihrer Kommunikation.

Mehrgeschossigkeit und brennbare Baustoffe
Bauteile mehrgeschossiger Gebäude sind hochfeuerhemmend oder feuerbeständig herzustellen. Das hat zum einen Auswirkung auf die Dauer des Feuerwiderstands (60 bzw. 90 Minuten), zum anderen auf die Verwendbarkeit von brennbaren Baustoffen. So müssen nach § 26 MBO Bauteile, die feuerbeständig sein müssen, aus nichtbrennbaren Baustoffen bestehen und bei raumabschließenden Bauteilen eine in Bauteilebene durchgehende Schicht aus nichtbrennbaren Baustoffen haben, und Bauteile aus brennbaren Baustoffen, die hochfeuerhemmend sein müssen, allseitig eine brandschutztechnisch wirksame Bekleidung aus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutzbekleidung) und Dämmstoffe aus nichtbrennbaren Baustoffen haben. Im Ergebnis schließt das die Verwendung von Holz bei ersteren – feuerbeständigen Bauteilen – grundsätzlich aus und schränkt sie bei letzteren – hochfeuerhemmenden Bauteilen – erheblich ein.

Abweichungen vom Baurecht
Sind zur Umsetzung der gewünschten Planung Abweichungen vom Baurecht erforderlich, sind, ähnlich wie für die Tragwerksplanung und die Planung der Technischen Gebäudeausrüstung, Fachplaner für den vorbeugenden Brandschutz einzuschalten. Diese Abweichungen müssen im BSN benannt, begründet und durch anderweitige Brandschutzmaßnahmen kompensiert werden. Es muss der sichere Nachweis erbracht werden, dass gegen die geplanten Abweichungen keine Bedenken hinsichtlich des Brandschutzes bestehen, und dass die erforderlichen Schutzziele vollumfänglich erreicht werden. Ein BSN im Rahmen der Genehmigungsplanung ermöglicht so die für den Einsatz von Holz nötige Anpassung der Brandschutzanforderungen – Verwendung brennbarer statt nichtbrennbarer Baustoffe – und beschreibt gleichzeitig die Kompensationsmaßnahmen, die geeignet sind, das erforderliche Schutzniveau der Bauordnung sicher zu erreichen.

Kompensation mit Anlagentechnik

Als Kompensation dieser und ähnlicher Abweichungen von baulichen Brandschutzanforderungen boten sich in der Vergangenheit einfache Maßnahmen und Einrichtungen an, die im betrachteten Bauvorhaben baurechtlich nicht explizit gefordert waren. Bei Standardbauten – Wohngebäuden, Bürobauten, kleinen Verkaufsstätten oder Versammlungsbauten – waren dies ggf. nur einfache Rauchwarnmelder (RWM). Da diese inzwischen in allen Ländern vorgeschrieben sind, müssen weitergehende technische Anlagen zur Branderkennung und Alarmierung (z.B. Hausalarmanlagen oder Brandwarnanlagen) in Erwägung gezogen werden.
Bei geregelten Sonderbauten (solche, für die es Verordnungen gibt, beispielsweise Versammlungsstätten) kommen bereits im Regelfall Brandmelde- oder Löschanlagen zum Einsatz, die dann zur Kompensation einer erhöhten Gefährdung durch brennbare Baustoffe zusätzlich ertüchtigt werden müssen. Bei ungeregelten Sonderbauten, beispielsweise Kindertagesstätten, existieren dagegen keine Verordnungen, die ein eindeutiges Sicherheitsniveau festlegen. In diesem Fall muss ein individuelles Sicherheitsniveau im Zuge einer Risikoanalyse im Brandschutznachweis ermittelt werden – und die dafür erforderlichen Brandschutzmaßnahmen.

Mehr ist manchmal mehr
Neben den Kompensationen mithilfe brandschutztechnischer Anlagen können auch zusätzliche oder erweiterte Maßnahmen des baulichen und abwehrenden Brandschutzes als Kompensation für Abweichungen eingesetzt werden. Diese müssen dann über das baurechtlich und feuerwehrtechnisch erforderliche Maß hinausgehen und ein Defizit in anderen Bereichen ausgleichen. Das kann beispielsweise betreffen:
  • die horizontalen und vertikalen Rettungswege
  • die Bauart der Brandwände sowie notwendiger Treppen und Treppenräume
  • die Ausführung der Bauteilanschlüsse
  • die Anordnung der Aufstell- und Bewegungsflächen der Feuerwehr
  • die Versorgung mit Löschwasser
  • zusätzliche feuerwehrtechnische Einrichtungen, z.B. halbstationäre Löschanlagen.
Qualitätsmanagement bei Planung und Bauleitung
Wichtige Maßnahmen bei der Errichtung von Gebäuden, die den Anforderungen des Brandschutzes entsprechen müssen, sind sorgfältige Planung und lückenlose Überwachung der Bauausführung. Das mag selbstverständlich klingen, ist es aber bei Weitem nicht. Das BSN von mehrgeschossigen Holzbauten sollte daher organisatorische Maßnahmen zur Qualitätssicherung beinhalten, um eine einwandfreie Ausführung des Brandschutzes zu gewährleisten. Solche Maßnahmen können sein:
  • Nachweis der erforderlichen Sachkunde für den Brandschutz bei Ausführungsplanung, Ausschreibung und Vergabe
  • die Bestellung eines für den Brandschutz qualifizierten Bauleiters oder Fachbauleiters gemäß MBO § 51 Satz 3 Ziff. 21 für die brandschutztechnische Bau- und Objektüberwachung gemäß MBO § 56 (2)
Ein durchgehendes Qualitätsmanagement, das die eingesetzten Baustoffe und Bauteile prüft, die Planungs-, Arbeits- und Kontrollprozesse vom Entwurf bis zur Fertigstellung definiert und die Zuständigkeit und Schnittstellen der involvierten Planer, Bauleiter und Baufirmen regelt, kann durchaus als sicherheitsfördernde Maßnahme angesehen werden. Die fortlaufende Einbindung eines Fachplaners für den Brandschutz während aller Leistungsphasen trägt dazu bei, Lücken in der Ausführungsplanung, Fehler bei der Ausschreibung, Widersprüche in der Beauftragung, Mängel auf der Baustelle und vor allem graue Haare vor der Abnahme zu vermeiden.

Zusammenfassung

Mit einem ganzheitlichen Brandschutzkonzept werden insbesondere bei komplexen oder vom Baurecht abweichenden Bauvorhaben, wie beispielsweise Holzbauten, Verluste an Geld und Zeit vermieden. Brandschutz und Sicherheit des Gebäudes werden bei der Vorplanung und im Entwurf auf den richtigen Weg gebracht. Nach der Baugenehmigung ist es allerdings ratsam, den Fachplanenden für Brandschutz ebenfalls bei Ausführungsplanung, Ausschreibung und Bauleitung einzuschalten.


Autor: Reinhard Eberl-Pacan

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