Blei im Trinkwasser
Hinweise zu Gefahren, Grenzwerten, Probennahmen und Verantwortlichkeiten
Gallerie
Als unser wichtigstes Lebensmittel unterliegt Trinkwasser
strengen Qualitätsanforderungen. Die deutsche Trinkwasserverordnung
(TrinkwV) legt fest, dass die Qualitätsanforderungen an der
Entnahmestelle gewährleistet sein müssen. Neben mikrobiologischen
Anforderungen sind Grenzwerte für Metalle zu berücksichtigen. Ein
erhöhter Bleigehalt kann bei regelmäßigem Trinkwasserkonsum zu
chronischen gesundheitlichen Schäden führen. Insbesondere Kinder
und Schwangere sollten darauf verzichten, da es die Blutbildung und
geistige Entwicklung von Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern
beeinträchtigen kann.
Zwar werden seit 1973 in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr
verwendet, in älteren Gebäuden können erhöhte Bleikonzentrationen
im Trinkwasser jedoch noch vorkommen. Diese können außerdem durch
bleihaltige Kupferlegierungen in Bauteilen wie Rohrverbindern,
Armaturen und Wasserzählern verursacht
werden.
Verpflichtung für Wasserversorger und Eigentümer
Laut Trinkwasserverordnung ist ein maximaler Bleigehalt von 25
Mikrogramm pro Liter Trinkwasser zulässig. Ab 1. Dezember 2013
wurde der Grenzwert für Blei auf 10 Mikrogramm pro Liter
Trinkwasser abgesenkt. Für die Einhaltung der gesetzlichen
Grenzwerte sind bis zur Übergabe in die Hausinstallation die
örtlichen Wasserversorger verantwortlich; für das gesamte
Leitungssystem im Gebäude ab dem Wasserzähler die Haus- und
Wohnungseigentümer.
Die heute üblichen Bauteile mit Kupferlegierungen entsprechen in
der Regel dem ab Dezember 2013 gültigen Bleigrenzwert. Bei Häusern,
die vor 1970 errichtet wurden, sollten Eigentümer überprüfen, ob
Bleileitungen im Trinkwasserleitungsnetz vorhanden sind und diese
fachgerecht und vollständig austauschen lassen. Bei unvollständigem
Austausch kann die Wechselwirkung zwischen Restteilen der
Bleileitung und einer neuen Metallleitung zu erhöhter
Bleikonzentration führen.
Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers
Die
Bleikonzentration im Trinkwasser kann an einem Wasserhahn sehr
unterschiedlich sein. Es ist zu klären, ob die erhöhten Bleiwerte
durch die Hausanschlussleitung (Zuleitung von der Straße bis zum
Wasserzähler) oder durch die Hausinstallation (Rohre und Armaturen)
hervorgerufen werden. Um die Ursache bei Belastungen besser
ermitteln zu können, hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung zur
Probennahme veröffentlicht:
- durch eine gestaffelte Probennahme kann ermittelt werden, ob das Trinkwasser zu Beginn einer vierstündigen Stagnationsdauer unbelastet ist
- der nach der Stagnationszeit erste entnommene Liter ist maßgeblich durch die Entnahmearmatur beeinflusst
- der zweite entnommene Liter kann als Installationsprobe angesehen werden.
Verantwortlichkeiten
Für die Einhaltung der
gesetzlichen Grenzwerte zur Gewährleistung eines einwandfreien
Trinkwassers sind verschiedene Beteiligte verantwortlich.
- Das Wasserversorgungsunternehmen ist für die Hausanschlussleitung zuständig und somit auch für die Beseitigung vorhandener Bleirohre.
- Der Hauseigentümer ist für die Hausinstallation verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die Trinkwasserinstallation ordnungsgemäß betrieben wird, eine entsprechende Instandhaltung erfolgt und sämtliche Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
- Der Planer ist als verantwortliche Fachkraft bei Neubauten und Bauten im Bestand verpflichtet, Trinkwasserinstallationen so zu planen, dass diese den allgemein anerkannten Regeln entsprechen.
- Der Installateur ist gegenüber seinem Auftraggeber verpflichtet, seine Arbeiten so auszuführen, dass eine einwandfreie Trinkwasserqualität zur Verfügung gestellt wird. Er darf nur Produkte und Verfahren einsetzen, die von einem für den Trinkwasserbereich akkreditierten Branchenzertifizierer zertifiziert wurden.
- Das Gesundheitsamt ist für den Vollzug der Trinkwasserverordnung zuständig. Es muss dafür sorgen, dass Trinkwasserinstallationen, aus denen Trinkwasser für öffentliche Bauten (z.B. Schulen oder Krankenhäuser) abgegeben wird, durch Stichproben überwacht werden. Bei Grenzwertüberschreitungen muss es die notwendigen Maßnahmen einleiten.
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