Hygiene in wasserführenden Systemen
Hinweise zur Planung und Ausführung
Durch die Umsetzung der novellierten europäischen
Trinkwasserverordnung hat die Trinkwasserhygiene einen hohen
Stellenwert bekommen. Verantwortlich für die Einhaltung der
Qualitätsanforderungen an Trinkwasser in Hausinstallationen ist der
jeweilige Betreiber, er hat für eine einwandfreie
Trinkwasserqualität zu sorgen. Beobachtungen aus der Praxis zeigen,
dass in der Gesamtkette Planung, Ausführung und Betrieb massive
Verletzungen grundlegender Hygieneregeln vorkommen können.
Mögliche Risikofaktoren für eine Verunreinigung des Kalt- bzw.
Warmwassersystems in Gebäuden:
- nicht sachgerechte Planung (Überdimensionierung von Speicher und Leitungen)
- nicht regelmäßig genutzte Leitungsteile mit stagnierendem Wasser
- mangelhafte, nicht fachgerechte Installation
- Verwendung ungeeigneter Materialien und Bauteile
- nicht bestimmungsgemäßer Betrieb
- erhöhte Temperatur im Kaltwasserbereich von deutlich mehr als
20°C
- Begünstigung der Biofilmbildung
- nicht sachgerechte Dichtigkeitsprüfung vor Inbetriebnahme
- nicht sachgerechte Inbetriebnahme
Begünstigt wird das Biofilmwachstum durch die Stagnation von
Wasser, geringer Fließgeschwindigkeit und dem Nährstoffgehalt des
Wassers. Zu den wichtigsten Mikroorganismen, die sich in
Trinkwasseranlagen vermehren können gehören: Legionellen, atypische
Mykobakterien, Pseudomnaden u.a. Warmwasser sollte im gesamten
Bereich der Trinkwasseranlage stets Temperaturen oberhalb von 55°C
und Kaltwasser stets Temperaturen unter von 25°C, besser 20°C
haben.
Mögliche kritische Punkte, bei denen wachstumsfördernde
Temperaturbereiche erreicht werden können, sind:
- Temperaturschichtung in Speichern
- Ablagerungen im Speicher, Verteilerbalken
- Stagnierende Leitungsteile
- nicht ausreichend zirkulierendes Wasser
- zu große Wärmeverluste im Zirkulationssystem
Trinkwasserführende Systeme sind so zu planen, auszuführen, zu betreiben und Instand zu halten, dass sie das Wachstum oder die Bildung von Biofilmen bzw. Mikroorganismen nicht begünstigen (s.h. auch VDI 6023):
- durch Verwendung von Installationsmaterialien, von denen möglichst keine verwertbaren Nährstoffe abgegeben werden
- durch Vermeidung von Stagnation des Trinkwassers
- durch Vermeidung unnötiger Speicherung des Trinkwassers
- durch Vermeidung von Temperaturbereichen, bei denen Bakterienwachstum gefördert wird
Damit Warmwasserinstallationen nicht verkeimen, wird gefordert
Zirkulationssysteme so zu betreiben, dass in zirkulierenden
Warmwassersystemen die Temperatur des Wassers um nicht mehr als 5
Kelvin gegenüber der Austrittstemperatur des Trinkwassererwärmers
unterschritten wird. Dies bedeutet 60°C oder höher für den Bereich
Trinkwasser Warm, wobei die Temperatur bei Wiedereintritt des
Wassers in den Speicher mindestens 55°C im Bereich der
Trinkwasserzirkulation nicht unterschreiten darf. Durch
Zirkulationssysteme muss sichergestellt werden, dass die Temperatur
an keiner Stelle des Versorgungssystems dauerhaft geringer als 55°C
wird.
Folgende rechnerische Nachweise für die Erhaltung der
Trinkwassergüte sind erforderlich:
- Bemessung der Leitungsanlage für kaltes und erwärmtes
Trinkwasser nach
DIN 1988-300 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser - Bemessung der Zirkulationsleitungen auf Grundlage der DVGW-Arbeitsblätter W 551 bis W 553
- Nachweis des Wasserinhalts in nicht zirkulierenden Leitungsstellen
Nach DVGW-Arbeitsblättern soll jede bautechnische
Sanierungsmaßnahme dazu führen, dass die Warmwassertemperatur im
gesamten zirkulierenden System 55°C nicht unterschreitet.
Leitungsteile mit Stagnation, wie Zuleitungen zu Be- und
Entlüftern, Entleerungsleitungen oder auch nicht mehr benötigte
Zuleitungen, müssen vom wasserführenden Versorgungssystem
abgetrennt werden.
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