Hygiene in wasserführenden Systemen

Hinweise zur Planung und Ausführung

Durch die Umsetzung der novellierten europäischen Trinkwasserverordnung hat die Trinkwasserhygiene einen hohen Stellenwert bekommen. Verantwortlich für die Einhaltung der Qualitätsanforderungen an Trinkwasser in Hausinstallationen ist der jeweilige Betreiber, er hat für eine einwandfreie Trinkwasserqualität zu sorgen. Beobachtungen aus der Praxis zeigen, dass in der Gesamtkette Planung, Ausführung und Betrieb massive Verletzungen grundlegender Hygieneregeln vorkommen können.

Mögliche Risikofaktoren für eine Verunreinigung des Kalt- bzw. Warmwassersystems in Gebäuden:

  • nicht sachgerechte Planung (Überdimensionierung von Speicher und Leitungen)
  • nicht regelmäßig genutzte Leitungsteile mit stagnierendem Wasser
  • mangelhafte, nicht fachgerechte Installation
  • Verwendung ungeeigneter Materialien und Bauteile
  • nicht bestimmungsgemäßer Betrieb
  • erhöhte Temperatur im Kaltwasserbereich von deutlich mehr als 20°C
  • Begünstigung der Biofilmbildung
  • nicht sachgerechte Dichtigkeitsprüfung vor Inbetriebnahme
  • nicht sachgerechte Inbetriebnahme

Begünstigt wird das Biofilmwachstum durch die Stagnation von Wasser, geringer Fließgeschwindigkeit und dem Nährstoffgehalt des Wassers. Zu den wichtigsten Mikroorganismen, die sich in Trinkwasseranlagen vermehren können gehören: Legionellen, atypische Mykobakterien, Pseudomnaden u.a. Warmwasser sollte im gesamten Bereich der Trinkwasseranlage stets Temperaturen oberhalb von 55°C und Kaltwasser stets Temperaturen unter von 25°C, besser 20°C haben.

Mögliche kritische Punkte, bei denen wachstumsfördernde Temperaturbereiche erreicht werden können, sind:

  • Temperaturschichtung in Speichern
  • Ablagerungen im Speicher, Verteilerbalken
  • Stagnierende Leitungsteile
  • nicht ausreichend zirkulierendes Wasser
  • zu große Wärmeverluste im Zirkulationssystem

Trinkwasserführende Systeme sind so zu planen, auszuführen, zu betreiben und Instand zu halten, dass sie das Wachstum oder die Bildung von Biofilmen bzw. Mikroorganismen nicht begünstigen (s.h. auch VDI 6023):

  • durch Verwendung von Installationsmaterialien, von denen möglichst keine verwertbaren Nährstoffe abgegeben werden
  • durch Vermeidung von Stagnation des Trinkwassers
  • durch Vermeidung unnötiger Speicherung des Trinkwassers
  • durch Vermeidung von Temperaturbereichen, bei denen Bakterienwachstum gefördert wird

Damit Warmwasserinstallationen nicht verkeimen, wird gefordert Zirkulationssysteme so zu betreiben, dass in zirkulierenden Warmwassersystemen die Temperatur des Wassers um nicht mehr als 5 Kelvin gegenüber der Austrittstemperatur des Trinkwassererwärmers unterschritten wird. Dies bedeutet 60°C oder höher für den Bereich Trinkwasser Warm, wobei die Temperatur bei Wiedereintritt des Wassers in den Speicher mindestens 55°C im Bereich der Trinkwasserzirkulation nicht unterschreiten darf. Durch Zirkulationssysteme muss sichergestellt werden, dass die Temperatur an keiner Stelle des Versorgungssystems dauerhaft geringer als 55°C wird.

Folgende rechnerische Nachweise für die Erhaltung der Trinkwassergüte sind erforderlich:

  • Bemessung der Leitungsanlage für kaltes und erwärmtes Trinkwasser nach
    DIN 1988-300 Technische Regeln für Trinkwasser-Installationen - Teil 300: Ermittlung der Rohrdurchmesser
  • Bemessung der Zirkulationsleitungen auf Grundlage der DVGW-Arbeitsblätter W 551 bis W 553
  • Nachweis des Wasserinhalts in nicht zirkulierenden Leitungsstellen

Nach DVGW-Arbeitsblättern soll jede bautechnische Sanierungsmaßnahme dazu führen, dass die Warmwassertemperatur im gesamten zirkulierenden System 55°C nicht unterschreitet. Leitungsteile mit Stagnation, wie Zuleitungen zu Be- und Entlüftern, Entleerungsleitungen oder auch nicht mehr benötigte Zuleitungen, müssen vom wasserführenden Versorgungssystem abgetrennt werden.

Quelle: TAB, Fachbeitrag 709, Wassertechnik, Autor Dipl.-Ing. Ulrich Petzold

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