Blei im Trinkwasser

Hinweise zu Gefahren, Grenzwerten, Probennahmen und Verantwortlichkeiten

Als „Trinkwasserhygienisch geeignet“ gemäß Liste des deutschen Umweltbundesamtes gelten beispielsweise diese berippten, doppelwandigen Kupferrohre
Insbesondere Trinkwasser für Schwangere darf keine erhöhten Bleiwerte aufweisen

Als unser wichtigstes Lebensmittel unterliegt Trinkwasser strengen Qualitätsanforderungen. Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV) legt fest, dass die Qualitätsanforderungen an der Entnahmestelle gewährleistet sein müssen. Neben mikrobiologischen Anforderungen sind Grenzwerte für Metalle zu berücksichtigen. Ein erhöhter Bleigehalt kann bei regelmäßigem Trinkwasserkonsum zu chronischen gesundheitlichen Schäden führen. Insbesondere Kinder und Schwangere sollten darauf verzichten, da es die Blutbildung und geistige Entwicklung von Ungeborenen, Säuglingen und Kleinkindern beeinträchtigen kann.

Zwar werden seit 1973 in ganz Deutschland keine Bleirohre mehr verwendet, in älteren Gebäuden können erhöhte Bleikonzentrationen im Trinkwasser jedoch noch vorkommen. Diese können außerdem durch bleihaltige Kupferlegierungen in Bauteilen wie Rohrverbindern, Armaturen und Wasserzählern verursacht werden.

Verpflichtung für Wasserversorger und Eigentümer
Laut Trinkwasserverordnung ist ein maximaler Bleigehalt von 25 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser zulässig. Ab 1. Dezember 2013 wurde der Grenzwert für Blei auf 10 Mikrogramm pro Liter Trinkwasser abgesenkt. Für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte sind bis zur Übergabe in die Hausinstallation die örtlichen Wasserversorger verantwortlich; für das gesamte Leitungssystem im Gebäude ab dem Wasserzähler die Haus- und Wohnungseigentümer.

Die heute üblichen Bauteile mit Kupferlegierungen entsprechen in der Regel dem ab Dezember 2013 gültigen Bleigrenzwert. Bei Häusern, die vor 1970 errichtet wurden, sollten Eigentümer überprüfen, ob Bleileitungen im Trinkwasserleitungsnetz vorhanden sind und diese fachgerecht und vollständig austauschen lassen. Bei unvollständigem Austausch kann die Wechselwirkung zwischen Restteilen der Bleileitung und einer neuen Metallleitung zu erhöhter Bleikonzentration führen.

Probennahme zur Untersuchung des Trinkwassers
Die Bleikonzentration im Trinkwasser kann an einem Wasserhahn sehr unterschiedlich sein. Es ist zu klären, ob die erhöhten Bleiwerte durch die Hausanschlussleitung (Zuleitung von der Straße bis zum Wasserzähler) oder durch die Hausinstallation (Rohre und Armaturen) hervorgerufen werden. Um die Ursache bei Belastungen besser ermitteln zu können, hat das Umweltbundesamt eine Empfehlung zur Probennahme veröffentlicht:

  • durch eine gestaffelte Probennahme kann ermittelt werden, ob das Trinkwasser zu Beginn einer vierstündigen Stagnationsdauer unbelastet ist
  • der nach der Stagnationszeit erste entnommene Liter ist maßgeblich durch die Entnahmearmatur beeinflusst
  • der zweite entnommene Liter kann als Installationsprobe angesehen werden.

Verantwortlichkeiten
Für die Einhaltung der gesetzlichen Grenzwerte zur Gewährleistung eines einwandfreien Trinkwassers sind verschiedene Beteiligte verantwortlich.

  • Das Wasserversorgungsunternehmen ist für die Hausanschlussleitung zuständig und somit auch für die Beseitigung vorhandener Bleirohre.
  • Der Hauseigentümer ist für die Hausinstallation verantwortlich. Er muss dafür sorgen, dass die Trinkwasserinstallation ordnungsgemäß betrieben wird, eine entsprechende Instandhaltung erfolgt und sämtliche Arbeiten fachgerecht ausgeführt werden.
  • Der Planer ist als verantwortliche Fachkraft bei Neubauten und Bauten im Bestand verpflichtet, Trinkwasserinstallationen so zu planen, dass diese den allgemein anerkannten Regeln entsprechen.
  • Der Installateur ist gegenüber seinem Auftraggeber verpflichtet, seine Arbeiten so auszuführen, dass eine einwandfreie Trinkwasserqualität zur Verfügung gestellt wird. Er darf nur Produkte und Verfahren einsetzen, die von einem für den Trinkwasserbereich akkreditierten Branchenzertifizierer zertifiziert wurden.
  • Das Gesundheitsamt ist für den Vollzug der Trinkwasserverordnung zuständig. Es muss dafür sorgen, dass Trinkwasserinstallationen, aus denen Trinkwasser für öffentliche Bauten (z.B. Schulen oder Krankenhäuser) abgegeben wird, durch Stichproben überwacht werden. Bei Grenzwertüberschreitungen muss es die notwendigen Maßnahmen einleiten.

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