Einbaupflichten von Rauchmeldern
In allen Bundesländern gesetzlich vorgeschrieben
Etwa 600 Menschen sterben jährlich in Deutschland durch Brände, circa 6.000 werden dabei verletzt. Gefährlicher noch als das Feuer selbst ist der Rauch – viele Brandopfer ersticken im Schlaf, denn schon einige Atemzüge der giftigen Gase können tödlich sein. Rauchwarnmelder können Leben retten, denn sie schlagen bei Rauchentwicklung Alarm und reißen die Bewohner mit schrillem Signalton aus dem Schlaf.
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Aufgrund der Forderung von Brandschutz- und Sicherheitsexperten nach einer gesetzlichen Regelung zur Installation von Rauchwarnmeldern gelten inzwischen in allen Bundesländern Einbaupflichten. Seit dem 01.01.2017 auch für Neu- und Umbauten in Berlin, bzw. ab dem 31.12.2020 auch für bestehende Wohnungen. Allerdings gibt es bei allen Ländern Unterschiede bezüglich Neu-, Alt- und Umbauten: In Thüringen beispielsweise gilt die Pflicht für Neu- und Umbauten bereits seit dem 29.02.2008, für bestehende Wohnungen erst ab dem bis 31.12.2018.
Nach DIN 14676 Rauchwarnmelder für Wohnhäuser, Wohnungen und Räume mit wohnungsähnlicher Nutzung – Einbau, Betrieb und Instandhaltung, die den LBO zu Grunde liegt, sind Schlafräume und Kinderzimmer sowie Flure, die als Rettungswege dienen, mit mindestens einem Rauchmelder auszustatten. Dabei müssen die Geräte gemäß DIN 14604 Rauchwarnmelder zertifiziert sein. Erhöhten Anforderungen entsprechen Rauchmelder, die mit einem „Q“ zertifiziert sind: VdS Schadenverhütung und Kriwan Testzentrum bescheinigen diesen Geräten eine erhöhte Stabilität, eine zehnjährige Lebensdauer sowie eine geringe Rate von Fehlalarmen. Für die Installation sind in der Regel die Haus- oder Wohnungseigentümer verantwortlich, die Wartung liegt entweder ebenfalls bei ihnen oder ist Aufgabe der Bewohner bzw. Mieter.
Detaillierte Informationen zur Gesetzgebung der einzelnen Länder, z.B. ab wann die Einbaupflichten gelten oder wer für den Einbau verantwortlich ist, finden Sie auf der Seite www.rauchmelder-lebensretter.de (siehe Surftipps).