Anforderungen an Brandmeldeanlagen BMA
Der Einsatz von Brandmeldeanlagen (BMA) muss mit den Maßnahmen
des vorbeugenden und des abwehrenden Brandschutzes ein integraler
Bestandteil des Brandschutzkonzeptes für Gebäude sein. Nur die
Gesamtheit dieser Maßnahmen stellt die Brandschutzwirkung für
Personen und Sachwerte sicher.
Mit einer BMA müssen mindesten folgende Schutzziele erreicht
werden:
- Entdeckung von Bränden in der Entstehungsphase
- schnelle Information und Alarmierung der betroffenen Menschen
- automatische Ansteuerung von Brandschutz- und Betriebseinrichtungen
- schnelle Alarmierung der Feuerwehr und anderer Hilfe leistenden Stellen
- eindeutige Lokalisierung des Gefahrenbereiches und dessen Anzeige
- Vollschutz
- Teilschutz
- Schutz von Fluchtwegen
- Einrichtungsschutz
Die an Aufbau und Betrieb einer BMA zu stellenden Mindestanforderungen müssen durch Absprachen eindeutig geklärt sein und festgelegt werden. Bezüglich der BMA sind im Wesentlichen festzulegen:
- Sicherungsbereiche und Überwachungsumfang
- Meldebereiche
- Art und Anordnung der Brandmelder
- Alarmierungsbereiche: Art und Anordnung der Alarmierungseinrichtungen
- Brandmeldezentralen: Leistungsmerkmale, Standort, Anordnung, Zugänglichkeit
- Steuerungen von Feuerschutzabschlüssen, Löschanlagen und Betriebseinrichtungen
- Alarmorganisation des Betreibers, Brandschutzbeauftragte, eingewiesene Personen
- Hilfe leistende Kräfte des Betreibers, Alarmpläne und Feuerwehrlaufkarte
- Alarmierung der Feuerwehr
- Feuerwehrpläne, Anfahrtsmöglichkeit von Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr
Da die Planung und Konzeption von mehr als einer Stelle mit unterschiedlichen Anforderungen erforderlich ist, sollten diese Stellen so früh als möglich mit einbezogen werden. Sofern die Abnahme durch mehr als eine Stelle mit verschiedenen Anforderungen erforderlich ist, muss die BMA nach den jeweils höheren Anforderungen aufgebaut und betrieben werden (nach DIN14675: 2003-11).