Verdrängungsraum

Damit pastöse oder faserig-zähe Stoffe (z.B. Fett, Fleisch, Pflanzenreste) keinen flächigen Schmierfilm bilden und zu Sturzunfällen führen, sind für bestimmte Bereiche keramische Beläge vorgeschrieben, die nicht nur trittsicher sind, sondern auch einen Verdrängungsraum V unterhalb der sogenannten Gehebene aufweisen. Die Oberflächen dieser Fliesen sind also nicht plan, sondern durch kleine Einkerbungen - den Verdrängungsraum - unterbrochen, ohne dass dies beim Begehen wahrgenommen wird.

Die Einstufung erfolgt nach:

  • V 4 (4 cm³/dm²)
  • V 6 (6 cm³/dm²)
  • V 8 (8 cm³/dm²)
  • V 10 (10 cm³/dm²)
Während die Profiltiefe über diese Einstufung genormt ist, kann die Gestaltung der Oberfläche variieren. So besteht die Gehebene häufig aus kleinen Quadraten oder Dreiecken, aber auch freie Formen sind möglich.

Fachwissen zum Thema

Beispiel Industriebetrieb mit hohen mechanischen Belastungen: Ableitfähiger Bodenbelag mit unglasierten Spaltplatten (Produkt: Eladuct)

Beispiel Industriebetrieb mit hohen mechanischen Belastungen: Ableitfähiger Bodenbelag mit unglasierten Spaltplatten (Produkt: Eladuct)

Einsatzbereiche

Öffentliche und gewerbliche Räume

In öffentlichen und gewerblichen Räumen müssen Fußböden an ihrer Oberfläche rutschhemmend sein.

In öffentlichen und gewerblichen Räumen müssen Fußböden an ihrer Oberfläche rutschhemmend sein.

Anforderungen

Rutschhemmung und Trittsicherheit

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