Überflutungsnachweis
Die steigende Flächenversiegelung und immer häufigere eintretende Starkregenereignisse setzen die öffentliche Kanalisation unter Druck. Aus diesem Grund sind Grundstückseigentümer*innen dazu angehalten, auf ihren Flächen präventive Maßnahmen zu ergreifen. Dies schützt nicht nur das eigene Grundstück vor Überflutungen, sondern entlastet auch die öffentliche Kanalisation und minimiert das Überflutungsrisiko in benachbarten Gebieten.
Gallerie
Für Grundstücke, die eine abflusswirksame Fläche von über 800 Quadratmeter aufweisen, ist ein Überflutungsnachweis gemäß DIN 1986-100 Entwässerungsanlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056 erforderlich. Dieser bestätigt, dass geeignete Maßnahmen zur Verhinderung von Überflutungen umgesetzt wurden. Ziel des Nachweises ist es, jene Wassermenge zu identifizieren, die bei Starkregenereignissen anfällt und nicht umgehend abgeleitet werden kann.
Der Prozess des Nachweises gliedert sich in mehrere Phasen: Bestimmung des Einzugsgebiets, Ermittlung des Spitzenabflusses, Quantifizierung der Wassermengen und Berechnung des Volumens des Überflutungswassers. Abschließend wird dargelegt, wie mit möglichen Überflutungen auf dem Grundstück verfahren wird und welche Maßnahmen zur Rückhaltung des Wassers vorgesehen sind.
Durchführung des Überflutungsnachweises
Beim Überflutungsnachweis wird ein starkes Regenereignis, das statistisch nur alle 30 Jahre vorkommt, mit einem häufigeren, alle 2 Jahre eintretenden, mäßigen Regenereignis verglichen. Da Niederschlagsmengen je nach Region variieren, sind für den Nachweis ortsspezifische Regendaten notwendig. Als verlässliche Datenquelle dienen die KOSTRA-DWD-Rasterdaten. Der Nachweis muss sicherstellen, dass das Grundstück die während eines 30-jährlichen Regenereignisses zusätzlich anfallende Wassermenge im Vergleich zu einem 2-jährlichen Regenereignis ohne Schäden bewältigen kann.
Besondere Gegebenheiten, z.B. Tiefgaragen oder Wohnräume im Keller, erfordern jedoch die Berücksichtigung eines noch selteneren, intensiveren Regenereignisses: dem 100-jährlichen Bemessungsregen. Eine ähnliche Anpassung erfolgt, wenn mehr als 70% des Einzugsgebiets der Grundstücksentwässerung aus Dachflächen bestehen. In diesem Fall wird ebenfalls das 100-jährliche Regenereignis herangezogen, da Dachflächen einen schnelleren Wasserabfluss verursachen. Hanggrundstücke bringen eigene Herausforderungen mit sich. Hierbei muss nicht nur die topografische Lage berücksichtigt werden, sondern auch zusätzliche Faktoren wie Bodenfrost, Schneeschmelze oder Starkregen, die den Wasserzulauf beeinflussen können.
Maßnahmen zur Rückhaltung von Regenwasser
Überflutungen dürfen nur auf dem eigenen Grundstück auftreten
und keine Menschen, Tiere oder Sachgüter gefährden.
Grundstückseigentümer*innen tragen die Verantwortung, geeignete
Vorkehrungen gegen mögliche Überflutungen zu treffen. Zu den
möglichen baulichen Maßnahmen gehören: Hochborde (erhöhte
Begrenzungen zur Lenkung des Wasserflusses), Mulden (Vertiefungen
im Gelände, in denen sich Wasser sammeln kann) und bei größeren
Wassermengen spezielle Bauwerke wie Regenwasserrückhalteräume oder
Stauraumkanäle. Dies erfordert eine fachgerechte Planung. Das
Wasser darf nicht auf öffentliche Flächen (z.B. Straßen) oder
Grundstücke von Nachbarn abgeleitet werden.
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