Entwicklung des Wächterkontrollgangs
Mit dem Bau immer größerer Industrieanlagen sowie von Bank- und Versicherungsgebäuden wurde der Ruf nach Sicherheit für diese Klientel laut. Der Beruf des früheren Nachtwächters erlangte eine eher traurige Renaissance. Ältere Mitarbeiter und andere nicht mehr voll einsetzbare Arbeiter wurden meisten zu einem geringen Lohn als Nachtwächter eingesetzt. Sie bekamen eine Uniform und gingen in der Nacht meistens nur mit einer Lampe und vielen Schlüsseln bewaffnet ihre vorher festgelegte "Ronde", ein Wort das aus dem militärischen Bereich übernommen wurde. In den Zeiten, in denen der Nachtwächter keine "Ronde" ging, musste er andere Tätigkeiten ausüben.
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Um die Arbeit des Nachtwächters zu überprüfen wurden tragbare Stechuhren eingesetzt. Diese Stechuhren waren mit einem Uhrwerk und einem mechanischen Schlüsseldekoder ausgestattet. An den Kontrollstellen, die der Nachtwächter laut Plan anzulaufen hatte, gab es kleine Kästchen mit einem kodiertem Schlüssel (Stechstellen) die beim Einstecken und Drehen in der Stechuhr ein Druckwerk betätigten. Mit diesem Druckwerk wurde auf einem Papierstreifen die Uhrzeit sowie die Nummer der Stechstelle gedruckt. Dieser Streifen diente als Nachweis für die gegangene "Ronde". Diese Art des Wächterkontrollgangs gab es bis ca. 1995 noch. Vielleicht sind noch heute einige davon im Einsatz.
Über die in Ausübung ihres Dienstes durch Verbrechen zu Tode gekommenen Nachtwächter gibt es keine Statistik. Inzwischen gibt es den Nachtwächter in seiner ursprünglichen Form wie oben beschrieben nicht mehr. An seine Stelle sind geprüfte Werkschutzfachkräfte getreten, die entweder im betrieblichen Werkschutz oder aber bei privaten Sicherheitsunternehmen ihren Dienst verrichten. Sie haben neben dem traditionellen Pförtnerdienst Aufgaben aus den Bereichen Umweltschutz, Sanitätsdienst und Werksicherheit übernommen.
Geblieben aber ist der Kontrollgang, der trotz des Einsatzes modernster Sicherungstechnik immer noch als die sicherste Methode gilt, Unregelmäßigkeiten auf dem Werksgelände oder innerhalb eines Objektes aufzuspüren. Auf Druck der Berufsgenossenschaften hat sich jedoch bezüglich der Sicherheit der Werkschutzmitarbeiter einiges geändert. So gilt der Wächterkontrollgang als gefährlicher Einzelarbeitsplatz. Bei diesen Arbeiten muss entweder ein zweiter Mitarbeiter beigestellt werden oder aber die Verrichtung der Arbeit muss durch technische Hilfsmittel permanent überwacht werden. Dabei muss bei wechselnden Arbeitsplätzen der Mitarbeiter jederzeit lokalisierbar sein. Als Empfehlung der Berufsgenossenschaften seien hier die ZH1/217 vom Oktober 1991 sowie die DIN V VDE 0825-1 (2000-5 "Drahtlose Personen-Notsignal-Anlagen für gefährliche Alleinarbeiten") genannt. Für den Mitarbeiter des Werkschutzes auf seinem Kontrollgang oder seiner Ronde bedeutet das, mit der Werkschutzzentrale in dauernder Verbindung zu stehen und seinen Standort in kurzen Abständen zu melden.
Die Industrie stellt moderne Anlagen für den Wächterkontrollgang zur Verfügung. Bei der Beschaffung sollte jedoch nicht nur die Wirksamkeit zur Kontrolle des Objektes und die Wirtschaftlichkeit im Mittelpunkt stehen. Die Sicherheit und Gesundheit des Mitarbeiters gilt immer als das höchste zu schützende Gut. Nur wenn diese beiden Aspekte bei der Investitionsentscheidung berücksichtigt werden, gibt es neben den moralischen auch keine rechtlichen Bedenken mehr.
Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht