Entscheidungshilfen Wächterkontrollsysteme
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Bei der Überlegung, ein System für den Wächterkontrollgang zu beschaffen, sollte man zunächst einmal vom IST-Zustand ausgehen. Dabei sind die folgenden Fragen zu stellen:
- Wie werden die einzelnen Bereiche heute kontrolliert?
(Doppelstreife usw.)
- Ist bereits ein Übertragungsmedium vorhanden? (Draht,
GS-Anlage, Betriebsfunk usw.)
- Gibt es Überlegungen, vorhandene GMA und andere Gewerke zu integrieren?
Eine andere wichtige Überlegung befasst sich mit dem Thema "Outsourcing". So sind inzwischen viele Unternehmen dazu übergegangen, die technische Ausrüstung zu Beschaffung, Bewachung und Pförtnerdienste durch Personal privater Sicherheitsunternehmen durchführen zu lassen.
Die meisten Unternehmen verfügen über Betriebs- oder Grundstücksfunk und alle über eine Telefonanlage. Diese Übertragungsmedien lassen sich für den Betrieb von Systemen für den Wächterkontrollgang einsetzen. Auch der öffentliche Bündelfunk mit Gebäudeinnenversorgung wird von den Kosten her immer interessanter.
Ein wichtiges Kriterium ist der Schutz von Personen. Da es sich bei einem Wächterkontrollgang um einen mehr oder minder gefährlichen Einzelarbeitsplatz handelt, sollte bei der Beschaffung darauf geachtet werden, ob die Mindestanforderungen der BGR 139 erfüllt werden. Die Handsprechfunkgeräte sollten über folgende Einrichtungen verfügen:
- Lage- und Ruhesensoren
- eine Einrichtung zur manuellen oder automatischen Lokalisierung
- manuelle Notrufeinrichtungen.
Die Tabelle gibt einen Überblick, bei welchen Systemtypen Objekt- und Personenschutz sichergestellt sind. Darüber hinaus wird der Installationsaufwand der einzelnen Systemtypen verglichen. Die Beschaffung sollte nicht in eine Sackgasse führen.
Wenn die Anschaffung eines GMS erwogen wird, sollte man sich bei den einzelnen Herstellern über die Möglichkeit informieren, ob das System für den Wächterkontrollgang zu einem GMS ausgebaut werden kann. Die Forderung sollte deshalb sein: "Nicht noch einen Computer sondern nur noch einen Computer in der Zentrale"!
Bildnachweis: Werner Harke, Lambrecht