Einsteckschlösser
Gallerie
In DIN 18251-1 "Einsteckschlösser für gefälzte Türen" werden
Begriffe, Maße, Anforderungen, Prüfungen und die Kennzeichnung von
Einsteckschlössern mit Falle und/oder Riegel einschließlich
Einsteckschlösser mit Selbstverriegelung festgelegt. Auch Buntbart-,
Zuhaltungs- oder Badschlösser können gemäß dieser Norm beurteilt
werden. Schlösser nach DIN 18251-1 sind für den Einbau in gefälzten
Türen nach DIN 18101 geeignet. Prüfparameter dieser Norm sind unter
anderem die Ermittlung der Fallenfederkraft, der
Drückerhochhaltekraft, das Drückermoment, die
Dauerfunktionstüchtigkeit, die statische Fallen- und
Riegelbelastung sowie die Riegelgegenkraft.
Insgesamt können die Schlösser in fünf unterschiedliche Klassen -
vom einfachen Einsteckschloss bis zum Zylinderschloss für erhöhte
Einbruchhemmung - eingeteilt werden.
Folgende Schlösser mit Sonderfunktionen sind möglich:
- Schlösser mit Fallensperrfunktion - die Falle kann Kräfte
aufnehmen und ist in Endlage arretiert.
- Riegelschlösser - sie besitzen keine Falle.
- Schlösser mit Panikfunktion - hier können Falle und Riegel
gemeinsam freigegeben werden. Normativ sind diese Schlösser DIN EN
179 zugeordnet.
- Schlösser mit Selbstverriegelungsfunktion - sie haben eine besondere Funktion, die sicherstellt, dass der Riegel ohne Benutzung von Schlüssel oder einer Beschlagbetätigung in seine verriegelte Stellung gelangt. Diese Schlösser sind auch mit Panikfunktion möglich.
Schloss DIN 18251-1-PZ-3-55-20-W-L
DIN 18251-1 dient als Grundlage für die sicherungstechnische Empfehlung der Polizei und für die Herausgabe des Herstellerverzeichnisses der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte, die Sie auf den nachfolgend genannten Webseiten erhalten.