Einsteckschlösser

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In DIN 18251-1 "Einsteckschlösser für gefälzte Türen" werden Begriffe, Maße, Anforderungen, Prüfungen und die Kennzeichnung von Einsteckschlössern mit Falle und/oder Riegel einschließlich Einsteckschlösser mit Selbstverriegelung festgelegt. Auch Buntbart-, Zuhaltungs- oder Badschlösser können gemäß dieser Norm beurteilt werden. Schlösser nach DIN 18251-1 sind für den Einbau in gefälzten Türen nach DIN 18101 geeignet. Prüfparameter dieser Norm sind unter anderem die Ermittlung der Fallenfederkraft, der Drückerhochhaltekraft, das Drückermoment, die Dauerfunktionstüchtigkeit, die statische Fallen- und Riegelbelastung sowie die Riegelgegenkraft.

Insgesamt können die Schlösser in fünf unterschiedliche Klassen - vom einfachen Einsteckschloss bis zum Zylinderschloss für erhöhte Einbruchhemmung - eingeteilt werden.

Folgende Schlösser mit Sonderfunktionen sind möglich:

  • Schlösser mit Fallensperrfunktion - die Falle kann Kräfte aufnehmen und ist in Endlage arretiert.

  • Riegelschlösser - sie besitzen keine Falle.

  • Schlösser mit Panikfunktion - hier können Falle und Riegel gemeinsam freigegeben werden. Normativ sind diese Schlösser DIN EN 179 zugeordnet.

  • Schlösser mit Selbstverriegelungsfunktion - sie haben eine besondere Funktion, die sicherstellt, dass der Riegel ohne Benutzung von Schlüssel oder einer Beschlagbetätigung in seine verriegelte Stellung gelangt. Diese Schlösser sind auch mit Panikfunktion möglich.
Ein Bezeichnungsbeispiel eines Zylinderschlosses (PZ) der Klasse 3 mit einem Dornmaß von 55 mm, einer Stulpbreite von 20 mm, mit Wechsel (W) und als Linksschloss ausgebildet (L) würde folgendermaßen lauten:

Schloss DIN 18251-1-PZ-3-55-20-W-L

DIN 18251-1 dient als Grundlage für die sicherungstechnische Empfehlung der Polizei und für die Herausgabe des Herstellerverzeichnisses der Kommission Polizeiliche Kriminalprävention (KPK) über geprüfte und zertifizierte einbruchhemmende Produkte, die Sie auf den nachfolgend genannten Webseiten erhalten.
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