Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)
Für den Erfolg eines BIM-Projekts ist die optimale Nutzung von Daten und Informationen entscheidend – und zwar für alle am Projekt Beteiligten. Um den Informationsaustausch zu organisieren, müssen die Informationsanforderungen bekannt sein. Die Grundlage dafür bilden die sogenannten Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Sie definieren die projektbezogenen BIM-Anforderungen der Auftraggeber*innen und beschreiben im Wesentlichen die Qualität der angeforderten Informationen, etwa hinsichtlich des Umfangs, der Struktur oder des Formats.
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AIA und LOIN
Im Mittelpunkt der AIA steht das sogenannte LOIN (Level of
Information Need), also die Informationsbedarfstiefe: Welche
Information wird in welcher Qualität, zu welchem Zeitpunkt und für
welchen Zweck bereitgestellt? Die Informationsanforderungen
orientieren sich an den BIM-Projektzielen und sind grundsätzlich
softwareneutral zu definieren. Denn es geht um die Informationen,
die erforderlich sind, damit Planende der Planungsaufgabe in
Bezug auf das zu errichtende Gebäude gewachsen sind. Die AIA werden
im Rahmen der Ausschreibung festgelegt und sind somit Bestandteil
des Vertrages.
Aufbau und Inhalt
In der VDI 2552 Blatt 10:2021-02 Building Information Modeling –
Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und
BIM-Abwicklungspläne (BAP) ist u.a. der grundlegende Aufbau der
AIA geregelt. In der Praxis werden die AIA oft als deutsche
Entsprechung der international gültigen Exchange
Information Requirements (EIR) betrachtet. BIM Deutschland
stellt konfigurierbare AIA-Vorlagen zur Verfügung, die
projektspezifisch angepasst werden können (siehe
Surftipps).
Der Inhalt bildet sich hier wie folgt ab:
- Einleitung
- BIM-Ziele und Anwendungsfälle
- Bereitgestellte Grundlagen
- Digitale Liefergegenstände
- Organisation und Rollen
- Strategie und Zusammenarbeit
- Qualitätssicherung
- Modellstruktur und Modellinhalte
- Technologien
- Geltende Normen und Richtlinien
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Auf Basis der AIA können die potenziellen Auftragnehmer*innen
den Aufwand für die Erstellung und die Lieferung der Informationen
kalkulieren und im Rahmen des Angebotes erläutern. Nach
Vertragsabschluss regelt der BIM-Projektabwicklungsplan der jeweiligen
Auftragnehmer*innen, wie die konkrete Lieferung der in den AIA
festgehaltenen Informationen erfolgen muss.
Fachwissen zum Thema
Surftipps
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