Die BIM-Zielplanung

Bei den Bauschaffenden, die sich mit BIM auseinandersetzen, ist eine Diskussion darüber entbrannt, ob BIM mit der bisher gelebten Vergabe- und Abrechnungspraxis und deren Einteilung nach Leistungsphasen und Leistungsbildern vereinbar ist oder nicht. Unabhängig von der Beantwortung dieser Frage ist es wichtig, dass die BIM-Projektziele und Randbedingungen schon vor der Grundlagenermittlung feststehen, damit die Ergebnisse aus Leistungen der Grundlagenermittlung bereits nach den Regeln der digitalen Projektabwicklung dokumentiert und in die entsprechenden Informationsmodelle eingepflegt werden können.

Die Zielplanung einzuleiten, liegt im Verantwortungsbereich des Auftraggebers. Gemeinsam mit seinem Informationsmanager definiert er die BIM-Projektziele und stellt die Auftraggeberinformationsanforderungen zusammen. Wichtig ist, dass bereits spezifische Projektziele bezogen auf die Eigenschaften und Funktionen des zu errichtenden Gebäudes in einer Form bereitgestellt werden, die eine digitale Weiterverarbeitung ermöglichen. Dazu gehören:

  • Was sind die angestrebten Nutzungsflächen (NUF)?
    Bereitstellung von Raum- und Funktionsprogramm in strukturierten alphanumerischen Daten (z.B. in einer Datentabelle); beinhaltet auch Ausstattungsstandards.

  • Wo soll gebaut werden (Grundstück, Bebauungsplan, zuständige Genehmigungsbehörde, baurechtliche Bestimmungen Bundesland ...)?

  • Bereitstellung der Geokoordinaten, Flurstücks-Nummer, Grundflächenzahl (GRZ), Geschossflächenzahl (GFZ), Baumassenzahl (BMZ) oder Abstandsflächen in alphanumerischer Form. Optional kann zu diesem Zeitpunkt bereits ein erstes georeferenziertes Flächenschichtungsmodell, welches sich aus dem Raum- und Funktionsprogramm unter Berücksichtigung der Randbedingungen von GRZ, GFZ, BMZ und Abstandsflächen erstellen lässt, bereitgestellt werden.

  • Was sind die angestrebten Qualitäten (Ästhetik, Ausstattungsstandards, energetische und ökologische Anforderungen)?

  • Bereitstellung von Ausstattungsstandards über das Raum- und Funktionsprogramm, von energetischen und ökologischen Anforderungen hinsichtlich Effizienzklassen und zu erreichenden Nachhaltigkeitszertifizierungen etc.

  • Wie ist der Kostenrahmen? Wann ist der geplante Nutzungsbeginn?

  • Festlegung von Eckdaten für die Kalkulation und Terminplanung.

Hinzu kommen die übergeordneten BIM-Projektziele, die durch die digitale Projektabwicklung erreicht werden sollen:

  •  Verbesserung der Planungsqualität und Fehlerreduzierung
  •  Erhöhung der Kostensicherheit, weniger Nachträge
  •  Effizienzsteigerung im Gebäudelebenszyklus, Minimierung der Betriebskosten
  •  Erhöhung Terminsicherheit
  •  Transparentes Risikomanagement
  •  Verbesserte Kommunikation mit der von dem Bauvorhaben betroffenen Bevölkerung

Die Zusammenstellung dieser Ziele und Anforderungen im Sinne eines Lastenhefts bildet innerhalb der Zielplanung die Grundlage zur Ausschreibung von Leistungen der digitalen Projektabwicklung. Auftragnehmer können im Rahmen des Auswahlverfahrens ihre BIM-Kompetenzen und Lösungsansätze für die Erreichung der Projektziele in Form eines Pflichtenhefts darlegen und ein Angebot abgeben. Auf Basis dieser Angebote erfolgt die Auftragsvergabe durch den Bauherrn.

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