Abstimmung der Informationsanforderungen

Nach einem Auswahlverfahren und der Auftragsvergabe im Rahmen der Zielplanung steht der nächste Schritt an. Um den Informationsaustausch zu organisieren, sollten die Informationsanforderungen der Projektbeteiligten bekannt sein. Die Informationsanforderungen orientieren sich an den BIM-Projektzielen und sind grundsätzlich softwareneutral zu definieren. Im Fokus sollte nicht stehen, ob ein Planer eine bestimmte Software benutzen kann, sondern ob er der Planungsaufgabe in Bezug auf das zu errichtende Gebäude gewachsen ist. Folgende Fragen sind dabei zu klären:

Wie können die BIM-Projektziele erreicht werden?

Aufgelistet werden die Ziele, die durch die digitale Projektabwicklung erreicht werden sollen (siehe BIM-Zielplanung) in Verbindung mit den Lösungsansätzen aus den Auswahlverfahren:

  • Verbesserung der Planungsqualität und Fehlerreduzierung durch modellbasierte Kollisionsprüfungen, Varianten- und Fertigungsanalysen vor Baubeginn
  • Erhöhung der Kostensicherheit, weniger Nachträge durch genauere Mengen-, Massen- und Kostendaten über transparente Koordinationsmodelle
  • Effizienzsteigerung im Gebäudelebenszyklus, Minimierung der Betriebskosten z.B. durch modellbasierte Betriebssimulationen, Energie- und CO2-Bilanzanalysen und darauf basierende Variantenvergleiche z.B. von technischen Anlagen
  • Höhere Terminsicherheit durch modellbasierte Bauablaufsimulationen und darauf basierende Bauverfahrensvergleiche und integrierte Prozessmodelle
  • Verbessertes Risikomanagement durch modellbasiertes Anforderungsmanagement und integrierte Risikobetrachtungen
  • Verbesserte Kommunikation mit der von dem Bauvorhaben betroffenen Bevölkerung durch Visualisierung des Bauvorhabens und eine transparente Darstellung komplexer Zusammenhänge

Wer managt den Informationsaustausch?

War zu Beginn der Zielplanung der Auftraggeber am Zug, nimmt nun der BIM-Manager in der Projektorganisation eine Schlüsselrolle ein. Er sammelt die Informationsanforderungen der Projektbeteiligten und stellt die Schnittstelle zwischen Auftraggeber und der BIM-Koordination auf Seite des Auftragnehmers dar.

Wer benötigt welche Information wann und warum?

Die Antworten liefern die Informationsanforderungen der Projektbeteiligten in Bezug auf Umfang, Qualität und Zeitpunkt, wann diese benötigt werden. Dies sind z.B. Art und Detaillierungsgrad der geometrischen Fachmodelle (englisch: Level of DetailLOD), Informationsgehalt und -tiefe der alphanumerischen Merkmale (englisch: Level of InformationLOI) oder Kennzeichnung und Klassifizierung. Begonnen wird meist mit den Informationsanforderungen des Auftraggebers (auch AuftraggeberinformationsanforderungenAIA – genannt). Die Informationsanforderungen können im Projektverlauf konkretisiert werden. Bei der Aufstellung der Informationsanforderungen gilt die Regel „so viel wie nötig (um die BIM-Projektziele zu erreichen), so wenig wie möglich (Smart Data, nicht Big Data)“. Es sollten nur Anforderungen aufgenommen werden, die benötigt werden, um die BIM-Projektziele zu erreichen.

Wer liefert welche Information wann?

Der nächste Schritt besteht darin, Datenquelle, Urheber und Abhängigkeiten einer Information zu identifizieren. Dabei sollte analysiert werden, in welchem Fachkontext ein BIM-Objekt (z.B. eine Fläche, ein Raum oder ein Bauteil) zuerst definiert wird, und welche Informationen zu diesem Zeitpunkt schon erfasst werden können. Anschließend wird ermittelt, wer der nächste Akteur in der Prozesskette ist, der Informationen zu diesem Objekt benötigt. Stimmen benötigte und zuvor erfasste Informationen nicht überein, muss eine Regel definiert werden, wer die Information in das BIM-Modell einzupflegen hat. So wird iterativ durch die Informationsanforderungen gegangen, und ein Gesamtbild der Abhängigkeiten entsteht. Dies hilft, Meilensteine für den Informationsaustausch zu definieren und Modellstände zu erzeugen, die eine verlässliche Grundlage für den weiteren Projektverlauf darstellen. Diese Meilensteine und zeitlichen Abhängigkeiten sollten in einer Prozesslandkarte oder – wenn die Verantwortlichkeiten schon geklärt werden können – in einem Prozessogramm festgehalten werden.

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