Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA)

Für den Erfolg eines BIM-Projekts ist die optimale Nutzung von Daten und Informationen entscheidend – und zwar für alle am Projekt Beteiligten. Um den Informationsaustausch zu organisieren, müssen die Informationsanforderungen bekannt sein. Die Grundlage dafür bilden die sogenannten Auftraggeber-Informationsanforderungen (AIA). Sie definieren die projektbezogenen BIM-Anforderungen der Auftraggeber*innen und beschreiben im Wesentlichen die Qualität der angeforderten Informationen, etwa hinsichtlich des Umfangs, der Struktur oder des Formats.

In den AIA werden projektspezifische BIM-Rollen und Verantwortlichkeiten festgelegt.

AIA und LOIN

Im Mittelpunkt der AIA steht das sogenannte LOIN (Level of Information Need), also die Informationsbedarfstiefe: Welche Information wird in welcher Qualität, zu welchem Zeitpunkt und für welchen Zweck bereitgestellt? Die Informationsanforderungen orientieren sich an den BIM-Projektzielen und sind grundsätzlich softwareneutral zu definieren. Denn es geht um die Informationen, die erforderlich sind, damit Planende der Planungsaufgabe in Bezug auf das zu errichtende Gebäude gewachsen sind. Die AIA werden im Rahmen der Ausschreibung festgelegt und sind somit Bestandteil des Vertrages.

Aufbau und Inhalt
In der VDI 2552 Blatt 10:2021-02 Building Information Modeling – Auftraggeber-Informations-Anforderungen (AIA) und BIM-Abwicklungspläne (BAP) ist u.a. der grundlegende Aufbau der AIA geregelt. In der Praxis werden die AIA oft als deutsche Entsprechung der international gültigen Exchange Information Requirements (EIR) betrachtet. BIM Deutschland stellt konfigurierbare AIA-Vorlagen zur Verfügung, die projektspezifisch angepasst werden können (siehe Surftipps)

Der Inhalt bildet sich hier wie folgt ab:

  • Einleitung
  • BIM-Ziele und Anwendungsfälle
  • Bereitgestellte Grundlagen
  • Digitale Liefergegenstände
  • Organisation und Rollen
  • Strategie und Zusammenarbeit
  • Qualitätssicherung
  • Modellstruktur und Modellinhalte
  • Technologien
  • Geltende Normen und Richtlinien
In der Einleitung finden sich allgemeine Hinweise zum Projekt wieder. Im zweiten Kapitel werden die projektspezifischen BIM-Ziele der Auftraggeber*innen und die daraus abgeleiteten BIM-Anwendungsfälle definiert. Weiterhin werden die für die Leistungserbringung und Umsetzung der BIM-Anwendungsfälle notwendigen Grundlagen festgehalten. Nachfolgend geben Auftraggeber*innen die Liefergegenstände, Lieferzeitpunkte, Datenaustauschanforderungen und Zeitpunkte zur Qualitätssicherung sowie Modellierungsrichtlinien vor. Diese gilt es genau zu untersuchen, um sicherzustellen, dass die Anforderungen von den Auftragnehmer*innen geliefert werden können und realistisch sind. Projektspezifische BIM-Rollen und Verantwortlichkeiten werden genauso niedergeschrieben wie die vorgegebene Struktur der Bauherr*innen, etwa zur gemeinsamen Datenumgebung (CDE).
  

Auf Basis der AIA können die potenziellen Auftragnehmer*innen den Aufwand für die Erstellung und die Lieferung der Informationen kalkulieren und im Rahmen des Angebotes erläutern. Nach Vertragsabschluss regelt der BIM-Projektabwicklungsplan der jeweiligen Auftragnehmer*innen, wie die konkrete Lieferung der in den AIA festgehaltenen Informationen erfolgen muss.

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