Mindestdachneigung

Die Fachregeln des Deutschen Dachdeckerhandwerks unterscheiden Regel- und Mindestdachneigung. Als Regeldachneigung wird die unterste Grenze für eine Dachneigung bezeichnet, bei der sich eine Dachdeckung langfristig als regensicher bewährt hat. Festgelegt ist sie durch die Neigung der Sparren, also die Unterkonstruktion des Dachs. Bei Schieferdächern darf die Regeldachneigung bei der zusätzlichen Ausführung eines wasserdichten Unterdachs um bis zu 10° unterschritten werden, also flacher ausfallen. Wenn ein Dach die Regeldachneigung um genau 10° unterschreitet, weist es die sogenannte Mindestdachneigung auf – diese darf nicht mehr verringert werden.

Die Mindestdachneigung einer Schieferdeckart beträgt also immer 10° weniger als deren Regeldachneigung, z.B.:

  • Altdeutsche Deckung: Regeldachneigung 25°, Mindestdachneigung 15°
  • Rechteck-Doppeldeckung: Regeldachneigung 22°, Mindestdachneigung 12°
  • Spitzwinkel-Deckung: Regeldachneigung 30°, Mindestdachneigung 20°

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