Maßliche Bestandsaufnahme
Vorhandene Bestandspläne von Altbauten, wenn es sie denn gibt, stimmen nur in den allerseltensten Fällen mit der Realität überein. Welche Folgen es haben kann, wenn nach falschen Plänen ausgeschrieben und geplant wird, ist leicht vorstellbar. Von daher ist die maßliche Bestandsaufnahme unabdingbare Voraussetzung jeder Altbaumodernisierung.
Die maßliche Bestandsaufnahme kann entweder nur eine Kontrolle und Überprüfung bereits vorhandener Pläne sein oder eine vollständige neue Erfassung der vorhandenen Bausubstanz. Im ersten Fall ist zu klären, ob die Pläne den letzten Stand der Dokumentation mit allen nachträglichen Änderungen darstellen oder ob sie veraltet und damit für die Planung nicht mehr ausreichend sind.
Die Erfahrung zeigt, dass vorhandene Pläne sehr häufig unvollständig und zum Teil auch sachlich falsch sind. Es ist also Vorsicht bei der Verwendung geboten. In jedem Fall ist vor einer maßlichen Bestandsaufnahme nachzuforschen, ob nicht Pläne neueren Datums auffindbar sind. Diese können zumindest als Grundlage für eine exakte Bestandsaufnahme dienen. Handwerkerzeichnungen beispielsweise von einem nachträglichen Heizungseinbau können schon wertvolle Hinweise geben. Sind keine alten Pläne vorhanden und muss eine vollständige neue maßliche Aufnahme erfolgen, so ist sie vor der technischen Zustandskontrolle durchzuführen, da die Ergebnisse der technischen Bestandsaufnahme in die Pläne eingetragen werden sollten. Mängel und Schwachstellen sind in Plänen zu vermerken und durch ein Koordinierungssystem zu erfassen.